Save the Date: Mitgliederversammlung Düren

Diese Mitgliederversammlung des OV Düren wird das Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2025 beschließen. Außerdem ist das die Wahlversammlung zur Vorbereitung der Integrationsratswahl.
Bitte beachtet die Einladung per Post bzw. Mail.

Info: Am 14. September 2025 können alle wahlberechtigten Einwohner:innen NRWs ihre Stadtparlamente neu wählen. Zeitgleich sind auch alle Menschen mit Migrationsgeschichte – bzw. mit internationaler Familiengeschichte im weiteren Sinn – aufgerufen, ihr politisches Mitspracherecht über die Wahl des Integrationsrats zu nutzen. Dieses politische Fachgremium arbeitet zu den Themen Migration, Integration und Chancengerechtigkeit und vertritt in den Kommunen die spezifischen Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte.

Der Landesintegrationsrat NRW wirbt sowohl für die aktive Kandidatur zum Integrationsrat als auch für eine hohe Wahlbeteiligung unter den vielfältigen Gruppierungen von Neuzugewanderten und von bereits seit mehreren Generationen in NRW lebenden Familien mit internationaler Familiengeschichte. Er unterstützt alle potentiellen Kandidat:innen, kommunalen Verwaltungen und demokratischen Ratsfraktionen bei der Vorbereitung der Integrationsratswahlen. Der Landesintegrationsrat setzt sich zudem dafür ein, die Synergien aus der Gleichzeitigkeit von Integrationsrats- und Kommunalwahlen zu nutzen und bewirbt auch die Beteiligung an der Kommunalwahl. Mehr dazu…
Umfangreiche Infos gibt es bei https://integrationsratswahlen.nrw Ein Auszug daraus:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • ausländischer Staatsbürger*in ist;
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
    erhalten hat;
  • neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt;
  • als Kind ausländischer Eltern seine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat;
  • nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger;
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wer darf gewählt werden?

Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein).

Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Fragen rund um das Thema Integrationsratswahl beantwortet bei uns Nursen Sahin Schulze.

Das Bild unten entstand nach der Versammlung zur Kandidat*innenaufstellung 2020.

Samstag
14.06.2025
10:00 Uhr
KOMM Düren
August Klotz Straße 21
Düren
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