Dieser Newsletter erscheint nach jeder Sitzungsrunde der Ausschüsse und des Rates, also sechs- bis siebenmal im Jahr. Er soll kurz und kompakt die für die Fraktion der GRÜNEN wichtigsten diskutierten bzw. beschlossenen Themen darstellen. Wir wollen damit mehr Informationen bereitstellen, als den Medien zu entnehmen sind, und vor allem zur Transparenz von Beschlüssen beitragen.
Villa Buth – Demokratische Grundregeln der Transparenz missachtet
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 05. März das Thema der Villa Buth im nicht öffentlichen Teil beraten, obwohl dafür keine Rechtfertigungsgründe vorlagen. Der Antrag der GRÜNEN, die Diskussion öffentlich zu führen, wurde von CDU, UWG und AfD abgelehnt. Zuvor hatte Bürgermeister Axel Fuchs den Tagesordnungspunkt in den nicht öffentlichen Teil aufgenommen. Dabei ging es um den Antrag der SPD, dass der Rat die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zieht. Damit hätte der Rat später über den vom Eigentümer der Villa Buth gestellten Antrag auf Genehmigung des Abbruchs des Denkmals entschieden. Zudem wollte die SPD, dass eine mögliche Abrissgenehmigung ausgesetzt wird.
Die Villa Buth diente zwischen März 1941 und Juli 1942 als Sammellager für Jüdinnen und Juden, die von dort in Konzentrationslager deportiert wurden. Die Geschichte dieses authentischen Erinnerungsortes wurde von Schülerinnen und Schülern des Würselener Heilig-Geist-Gymnasiums im Rahmen eines Schulprojekts unter Leitung ihres Lehrers Timo Ohrndorf aufgearbeitet. Daraus entstand das Buch „Villa Buth – Zwischenstation zum Holocaust“ sowie eine Podcast-Serie, die man sich unter https://www.nrwision.de/mediathek/sendungen/die-villa-buth-zwischen-vergangenheit-und-zukunft anhören kann.
Neben der aus Sicht der GRÜNEN rechtswidrigen nicht öffentlichen Behandlung hätte es nicht einmal notwendig sein dürfen, dass eine Fraktion beantragen muss, dass der Rat die Angelegenheit an sich zieht. Denn die Auffassung von Bürgermeister Fuchs, dass die Genehmigung des Abbruchantrags „laufendes Geschäft der Verwaltung“ und der Rat dafür nicht zuständig sei, entbehrt jeder Grundlage. Bei einem „laufenden Geschäft der Verwaltung“ handelt es sich nach der Rechtsprechung um Routineaufgaben, die regelmäßig wiederkehren und von geringer politischer Tragweite sind. Die Untere Denkmalbehörde (UDB), die bei der Stadtverwaltung Jülich angesiedelt ist, erteilt jedoch nicht häufig oder regelmäßig Genehmigungen für den Abbruch von Denkmälern.
Für den Fall unterschiedlicher Auffassungen, was „laufendes Geschäft der Verwaltung“ ist sieht § 41 Gemeindeordnung NRW vor, dass sich der Stadtrat eine Entscheidung im Einzelfall vorbehalten kann. Darauf zielte der Antrag der SPD ab. Aber letztlich zog sie ihn im nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung zurück. Begründung war, dass die Entscheidung über die Abbruchgenehmigung inzwischen bei der Obersten Denkmalbehörde, dem für Denkmalschutz zuständigen Ministerium von Ina Scharrenbach, liegt. Da es bei dem Antrag der SPD aber gar nicht um die Entscheidung in der Sache des Abbruchs an sich ging, sondern zunächst einmal darum, wer für diese Entscheidung zuständig sein soll, hätte die GRÜNE Fraktion den Antrag auf keinen Fall zurückgezogen.
Wir haben in unserer Begründung zu unserem Antrag, die Angelegenheit öffentlich zu beraten, darauf hingewiesen, dass es nicht um die Abrissgenehmigung geht, sondern allein um die Frage der Zuständigkeit. Dafür spielen Informationen aus Akten, wie der Bürgermeister argumentierte, oder Zahlen und Namen, wie die CDU anführte, keine Rolle. „Insofern ist die nicht-öffentliche Behandlung dieses Antrags rechtswidrig“, erklärte die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Christine Klein. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wer welche Positionen vertritt. Für die Beratungen des Stadtrats gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Nur in eng begrenzten Fällen darf nicht öffentlich beraten werden, zum Beispiel in Personal- oder Vertragsangelegenheiten. Offenbar wurde hier eine Entscheidung, die man nicht so gern in der Öffentlichkeit vertreten will, der öffentlichen Diskussion entzogen.
Villa Buth – Es droht trotz Nutzungskonzept der Abriss
Die Verwaltung plant, dem Eigentümer die Genehmigung zum Abbruch der Villa Buth zu erteilen. Anfang Februar erstellte die Untere Denkmalbehörde hierzu einen Entscheidungsentwurf und leitete diesen der Oberen Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Fachbehörde weiter. Daraufhin legte ein Arbeitskreis, dem unter anderem der Gymnasiallehrer Timo Ohrndorf angehört, den Fraktionen ein von ihm entwickeltes Finanzierungs- und Nutzungskonzept für eine Gedenkstätte in der Villa Buth vor. Dem Konzept zufolge sollten weder Eigentümer noch Stadt Jülich finanziell belastet werden.
Gemäß § 24 des Denkmalschutzgesetzes hatte der LVR vier Wochen Zeit, zu dem sehr dürftig begründeten Entscheidungsentwurf Stellung zu nehmen. Beides wurde auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW bekanntgegeben. In dem Schreiben von Ende Februar informiert der LVR „vor dem Hintergrund der besonderen erinnerungsgeschichtlichen Relevanz als Zeugnis der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, die sich in einer regen Erforschung des Objekts und einem breiten zivilgesellschaftlichen Engagement zum Erhalt des Gebäudes niedergeschlagen habe, dass er eine Prüfung der Obersten Denkmalbehörde, die beim Ministerium für Heimat und Kommunales von Frau Scharrenbach angesiedelt ist, herbeiführt.
In der Stellungnahme des LVR wird die Auffassung der UDB in Zweifel gezogen, dass die Schäden an dem Gebäude schon vor der Unterschutzstellung im Jahr 1990 bestanden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Eigentümers hält der LVR im Gegensatz zur UDB für unvollständig. Der Eigentümer gehe nicht darauf ein, dass er keine Fördermittel in Anspruch genommen hat. Weiterhin sei fraglich, ob der Eigentümer ernsthafte Verkaufsbemühungen unternommen hat. Der Vorschlag des Eigentümers, auf dem Gelände einen öffentlich zugänglichen Erinnerungsort einzurichten, mute „nahezu grotesk an, nachdem baulich vorhandene und somit anschauliche Spuren der Judenverfolgung beseitigt wurden“, heißt es in der Stellungnahme abschließend.
Solange die Oberste Denkmalbehörde keine Entscheidung getroffen hat, kann die UDB keine Abbruchgenehmigung erteilen. Sie muss das Ende des Verfahrens abwarten. Aus Sicht der GRÜNEN war es unnötig, dass die SPD sich von der Verwaltung zusichern ließ, keine Abrissgenehmigung zu erteilen, um ihren Antrag zurückzuziehen. Erst ein endgültiger Bescheid mit Außenwirkung würde dem Stadtrat die Möglichkeit nehmen, die Entscheidung selbst zu treffen.
Das Arbeitskreis-Konzept sieht die Gründung einer Stiftung vor, um Stiftungsvermögen und Fördermittel für Sanierung und Betrieb der Gedenkstätte zu akquirieren. Unterstützt wird das Vorhaben unter anderem von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung und einem privaten Investor, der eine gemischte Nutzung aus Gedenkstätte und Wohnraum vorschlägt. Ob jetzt überhaupt noch der Versuch unternommen werden kann, die notwendigen Gelder zu beschaffen, ist derzeit unklar, ebenso wie der Zeitpunkt der endgültigen Ministeriumsentscheidung.
Villa Buth – Ergänzung der Denkmaleintragung nicht umgesetzt
In einer Anfrage hat die GRÜNE Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 25. Februar nachgefragt, aus welchen Gründen der einstimmige Beschluss des HFA vom Oktober 2024, die Denkmaleintragung der Villa Buth zu ergänzen, nicht umgesetzt wurde. Beschlossen wurde, die Denkmalbeschreibung der Villa Buth um die Funktion der Villa Buth „als Konzentrationshaus und Sammellager der Juden“ des Kreises Jülich von März 1941 bis Juli 1942 zu ergänzen.
Doch die Verwaltung hat den Beschluss bislang nicht umgesetzt. Das Verfahren zur Fortschreibung sei weiterhin in Bearbeitung. Das bedeutet, dass die UDB bei dem Verfahren zur Genehmigung des Abrisses die alte Denkmaleintragung zugrunde legt. Der LVR erklärte dazu in seiner Stellungnahme, dass „mit äußerstem Befremden“ zur Kenntnis genommen werde, dass die Stadt Jülich sich noch vor der Fortschreibung des Denkmallistentextes der Bearbeitung des Abrissantrags zugewandt habe.
Minimalvariante für die Fahrradstraße auf der Kölnstraße
In seiner Sitzung am 29. Januar hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (PUB) beschlossen, die Fahrradstraße auf der Kölnstraße gemäß dem Antrag des Umweltbeirats umzusetzen. Das bedeutet insbesondere, dass die abknickende Vorfahrt an der Ecke Römerstraße/Kurfürstenstraße beibehalten wird. Die Fahrradstraße wird lediglich durch Markierungen und Beschilderungen kenntlich gemacht. An den Parkflächen wird ein Sicherheitstrennstreifen markiert. Autos dürfen die Kölnstraße weiter befahren, Fahrräder haben aber in beide Fahrtrichtungen Vorrang.
Die Verwaltung hatte nach der Annahme des Antrags des Umweltbeirats noch weitergehende Vorschläge vorgelegt. Denkbar wäre zum Beispiel auch gewesen, die Fahrradstraße mit einer Einbahnstraße auf den Teil der Kurfürstenstraße am Krankenhaus auszuweiten, einen Mini-Kreisverkehr an der Ecke Römerstraße/Kurfürstenstraße einzurichten oder dort eine rechts vor links-Regelung einzuführen.
Jedoch sprach sich der Umweltbeirat selbst für die einfachste Variante aus, um keine lange Verzögerung bei der Umsetzung zu riskieren. Auch die anderen Fraktionen lehnten die anderen Varianten ab, obwohl sie mehr Parkplätze geschaffen hätten.
Die GRÜNE Fraktion hat eine Ausweitung der Fahrradstraße mit einer Einbahnstraße in der Kurfürstenstraße Richtung Nordviertel aus Sicherheitsgründen befürwortet. Aus unserer Sicht besteht bei der jetzt beschlossenen Variante die Gefahr, dass Fahrzeuge geradeaus mit zu hohem Tempo in die Fahrradstraße einfahren. Zudem hätte die Gefahr von Dooring-Unfällen bei sich plötzlich öffnenden Autotüren auf der Kurfürstenstraße am Krankenhaus mit der Einbahnstraßenregelung und der Fahrradstraße gebannt werden können.
Stellungnahme der GRÜNEN zu den Baumfällungen auf dem Schlossplatz
Wie viele Menschen in Jülich bemerkt haben, ist der Schlossplatz derzeit eine große Baustelle. Doch was passiert dort eigentlich? Statt zusätzliche Flächen zu entsiegeln, wird auf dem Schlossplatz nun eine große, durchgehend gepflasterte Veranstaltungsfläche geschaffen – von der Kölnstraße bis zum Zitadellengraben. Dies ungeachtet der Tatsache, dass unsere Innenstadt im Klimafolgenanpassungskonzept als stark hitzebelastet eingestuft ist.
Wir GRÜNE lehnen eine weitere Versiegelung von Grünflächen ab. Bereits beim Beschluss haben wir deutlich gemacht, dass der geplante Klimastein kein adäquater Ersatz für lebendige Begrünung ist. Solche Symbolmaßnahmen mindern keine Hitzeinseln, verbessern das Mikroklima kaum und schaffen keine echten Qualitäten für die Bürgerinnen und Bürger. Was wir brauchen, ist eine Rücknahme und deutliche Reduzierung versiegelter Flächen zugunsten von mehr Begrünung und zusätzliche Baumpflanzungen.
Stattdessen wurden am 20. Januar auf dem Schlossplatz drei Bäume gefällt – entgegen allen bislang geäußerten Beteuerungen der Verwaltung. In Ausschüssen, im Stadtrat und in den Beschlussunterlagen zur Umgestaltung des Schlossplatzes hieß es stets: Alle Baumstandorte bleiben erhalten.
Wir haben im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (PUB), ebenso wie die SPD, wegen der Fällungen nachgefragt. Die Begründung der Verwaltung lautete, Eiben seien giftig und passten nicht in das Gestaltungskonzept. Doch genau dieses Gestaltungskonzept wurde beschlossen – offenbar auf Grundlage falscher Angaben?
Es ist bedenklich, dass erneut Bäume in der ohnehin hitzegeplagten Jülicher Innenstadt gefällt wurden. Noch gravierender ist jedoch, dass den politischen Gremien offenbar Unterlagen vorgelegt wurden, die die tatsächlichen Pläne der Verwaltung nicht widerspiegeln. Wie sollen wir künftig mit solchen Informationen umgehen?
Auf die Frage, warum über die geplanten Fällungen nicht bereits im Zuge der Diskussionen zur Gestaltung informiert wurde, gab die Verwaltung in der Sitzung des PUB am 29. Januar keine Antwort. Es ist aus unserer Sicht fatal, wenn der Eindruck entsteht, dass Ausschüsse und Stadtrat absichtlich in die Irre geführt wurden.
Fördermittelbeantragung für Entsiegelung von Schulhöfen
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Beantragung von Fördermitteln zur Umgestaltung der beiden Schulhöfe der Grundschule Nord in Jülich und in Welldorf ist in allen Ausschüssen und im Rat auf große Zustimmung gestoßen und einstimmig beschlossen worden.
Die Fraktionen begrüßten die Pläne ausdrücklich und forderten die Verwaltung auf, entsprechende Schritte auch für andere Schulen zu prüfen, was aber im Fall der Grundschule West und der Promenadenschule wegen der Bauarbeiten momentan schwierig ist. Die GRÜNEN haben zusätzlich auf die hohe Hitzebelastung in den oberen Etagen der Nordschule hingewiesen und Verschattungselemente angeregt.
Die Fördermittel des Landesumweltministeriums stammen aus dem Programm „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“, in dem unter anderem die Entsiegelung von Schulhöfen gefördert wird. Die Mittel müssen bis Mitte 2026 beantragt werden. Laut einer Grobschätzung liegen die Kosten für beide Schulhöfe bei insgesamt rund 4 Mio. € bei einer Förderquote von 95 %.
GRÜNER Antrag zum Fördermittelmanagement abgelehnt
Mit fadenscheinigen Begründungen haben CDU und UWG den Antrag der GRÜNEN, ein zentrales Fördermittelmanagement bei der Stadt Jülich einzurichten, in der Sitzung des HFA am 25. Februar abgelehnt. Angesichts der desaströsen Haushaltslage und zahlreicher abgelehnter Fördermittelanträge ist aus GRÜNER Sicht eine Sanierung städtischer Gebäude und andere Infrastruktur nur mit einem effizienten Fördermittelmanagement realisierbar.
Obwohl die CDU ähnliche Vorschläge im Wahlkampf gemacht hatte und der Fraktionsvorsitzende der UWG, Heinz Frey, den Antrag in der Sitzung als „inhaltlich völlig richtig“ bezeichnete, lehnten die beiden Fraktionen, die inzwischen kooperieren, den Antrag ab. Als Begründung wurde lediglich vage auf ein zentrales Fördermittelmanagement beim Kreis verwiesen und dass man mehr Personal für die Umsetzung brauche. Für die Verwaltung erklärte Bürgermeister Fuchs, man sei bei der Fördermittelakquise gut aufgestellt, man brauche keine weiteren Manager. Allerdings hatte die Verwaltung in der Sitzung des Umweltbeirats darüber informiert, dass auch der nächste Antrag für die Förderung der geplanten Verkehrserhebung abgelehnt worden sei.
Heckfeldbrücke – Rücknahme des Beschlusses nach der Wahl
CDU und UWG haben in der Ratssitzung am 05. März beantragt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, dass der Neubau der Heckfeldbrücke als Verbundprojekt mit Hallenbad und Freibadbrücke zusammen geplant werden soll. GRÜNE und SPD sahen darin eine reine Verzögerungstaktik.
Die inzwischen gesperrte Heckfeldbrücke sollte nach einem Beschluss aller Fraktionen vor der Wahl so schnell wie möglich neu gebaut werden. Den entsprechenden Antrag hatten GRÜNE, SPD und UWG gestellt. Bereits in den vergangenen Monaten hatte sich abgezeichnet, dass sich CDU und UWG nach der Wahl nicht mehr an ihren Beschluss gebunden fühlten, weil sie die Vergabe der entsprechenden Ingenieurleistungen immer wieder verschoben hatten. Dem Argument, dass eine gemeinsame Planung geringere Kosten verursache, erwiderten GRÜNE und SPD, dass eine Verschiebung – schon wegen der Inflation – zu Kostensteigerungen führen werde.
Schließung der Hortgruppe „Kleine Füchse“ im Forschungszentrum Jülich
In einem Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport (JuFISSS) am 19. Februar hat die Verwaltung informiert, dass der Kreis Düren die Förderung der Hortgruppe „Kleine Füchse“ ab dem kommenden Schuljahr einstellt und die Gruppe daher aufgelöst werden muss.
Betroffen sind insgesamt 17 Kinder, deren Eltern erst sehr spät darüber informiert wurden. Nach ihren Aussagen wurde ihnen auch nicht mitgeteilt, dass sie sich selbst um einen neuen Betreuungsplatz kümmern müssen. Sechs Kinder werden in die OGS der Katholischen Grundschule und der Grundschule Welldorf aufgenommen werden. Für die restlichen elf Kinder wird derzeit nach einer Lösung an der Promenadenschule gesucht. Dort gibt es jedoch keine geeigneten Räume. Die Verwaltung stellte sich auf den Standpunkt, dass sie nicht die richtige Ansprechpartnerin sei, der Kreis habe die Förderung eingestellt. Zusagen zu Plätzen werden die betroffenen Eltern erst nach den Schuleingangsuntersuchungen im Mai erhalten. Solange bleibt die Ungewissheit für die Familien, ob ihre Kinder nach den Sommerferien noch einen Betreuungsplatz haben werden.
Stelle des technischen Beigeordneten gestrichen
Auf Antrag von CDU und UWG hat der Rat am 05. März gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen, dass es künftig nur noch einen Beigeordneten gibt. Dieses Amt übernimmt nun automatisch der bisherige zweite Beigeordnete, Richard Schumacher, der außerdem zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters ernannt wurde.
In der letzten Legislaturperiode hatten sich noch alle Fraktionen für eine Neubesetzung der freigewordenen Stelle des Dezernenten Martin Schulz ausgesprochen. Angesichts der Schwierigkeiten, Stellen im Planungs- und Baubereich mit qualifizierten Bewerber:innen zu besetzen, wurde angestrebt, dem/der Stelleninhaber:in auch die Möglichkeit zu bieten, technischer Beigeordneter zu werden. Die GRÜNE Fraktion hält angesichts der langen Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und den angespannten Planungskapazitäten Stelleneinsparungen an dieser Stelle für falsch.