Einem der wichtigsten Erinnerungsorte an den Holocaust in unserer Region, der Villa Buth, einem sogenannten „Judenhaus“, droht der Abriss! Dies nehmen wir nicht hin und stellen im Kreisausschuss eine Resolution zum Erhalt der Villa Buth zur Abstimmung. Der Kreisausschuss tagt am Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts.
Was macht die Villa Buth aus?
Juden aus dem Kreis Jülich wurden ab dem 15. März 1941 von der Gestapo in Zusammenarbeit mit den Gemeindeverwaltungen gezwungen, ihre Haushalte aufzulösen und Zwangswohnung in der Villa Buth zu beziehen. Die Juden sollten unsichtbar und aus dem öffentlichen Leben entfernt und der Kreis Jülich „judenfrei“ werden. Ebenso mussten sie Zwangsarbeit leisten, unter anderem beim Bau der sog. „Himmelsleiter“, der B 258.
Letztlich war die Villa Buth die Vorstufe zur Ermordung in den Konzentrations- und Vernichtungslagern im Osten. Dorthin wurden alle Juden binnen 18 Monaten deportiert. Die Villa Buth dürfte nach den bisherigen Recherchen das erste Lager dieser Art reichsweit gewesen sein. Die berüchtigte Wannseekonferenz fand erst im Januar 1942 statt.
Die Villa Buth spiegelt die in unserer Region in unzureichender Weise dargestellte Opferperspektive wider. Daher muss Villa Buth eine zentrale Rolle in unserer regionalen Erinnerungskultur spielen.
Darüber hinaus möchte die GRÜNE Kreistagsfraktion, dass die Kreisverwaltung Kontakt mit der Landesregierung NRW und der Internationalen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem aufnimmt, um Möglichkeiten zum Erhalt der Villa Buth im Rahmen der Erinnerungsarbeit voranzutreiben.
„Die Villa Buth ist Zeitzeugin. Sie verkörpert Schmerz und Scham und stellt unbequeme Fragen. Sie birgt gro
ßes Potenzial, wenn wir sie erzählen lassen. Der Abriss wäre eine verlorene Chance. (…) Am Ort hat die Erzäh
lung von Geschichte eine persönliche Dimension. Szenen aus Zeitzeugengesprächen sind darstellbar, ihre Er
zählungen können auch nach ihrem Tod eindrücklich weitererzählt werden. Das Gebäude spricht seine eigene
deutliche Sprache, die durch die Einrichtung eines Gedenkorts auf dem Grundstück ohne Erhalt der Villa, wie
vom Eigentümer vorgeschlagen, nicht zu ersetzen ist. (Zitiert aus villa-buth.de)“