Wichtiges Urteil zum Gehwegparken 7. Juni 20247. Juni 2024 | georg.schmitz Wir Grünen in Düren fordern seit langer Zeit, dass Gehwege ausreichend Platz für Fußgänger*innen bieten müssen und haben die Stadt aufgefordert, zunächst die Situationen zu prüfen, wo ohnehin Bauarbeiten geplant sind, bzw. diejenigen, wo es besonders viele Beschwerden gibt. Leider wurde die Neubeschilderung im Steinweg nun schon sehr lange nach unserem Antrag nicht umgesetzt, obwohl die Rechtslage da klar ist. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 6.6.24 stärkt uns im Kampf für freie Fußwege! Ihr könnt hier beim WDR mehr dazu lesen! Eigentlich dürfen Autofahrer nicht auf Gehwegen parken, viele Behörden dulden es trotzdem. Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage entschieden: Unter bestimmten Umständen können sogar Anwohner dagegen vorgehen. In Düren gibt es aber sogar eine politische Mehrheit für „freie“ Fußwege. Ein Antrag der Koalition Zukunft Düren für den nächsten Stadtrat im Dezember 2022 betraf das Thema Inklusion. Beschlossen wurde: Der Rat bittet die Verwaltung, zunächst bei den Projekten des aktuellen Straßenunterhaltungsprogrammes die verkehrsrechtlichen Anordnungen zu überprüfen. Es ist genau zu klären, ob die Anordnungen (Beschilderungen) noch mit den gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken kompatibel sind. Wir baten darüber hinaus um eine automatische Prüfung bei allen weiteren Baumaßnahmen sowie einer Prüfung der folgenden Straßen ohne aktuelle Baumaßnahmen:Gartenstraße, Flurstraße, Yorkstraße mit Umfeld In der Begründung schrireben wir: Anlässlich des in diesem Jahr veröffentlichen Straßen – und Wegekonzeptes und des Straßenunterhaltungsprogrammes haben sich Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der Vorsitzende des Inklusionsrates einzelne Straßen genauer angesehen. Dabei ist aufgefallen, dass z.B. für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen an vielen Stellen auf dem Fußweg kein Durchkommen ist und man teils sehr kompliziert und gefährlich auf die Fahrbahn ausweichen musste.Die als Mindestmaß nötigen 1,5 Meter Restwegbreite sind oft nicht gegeben – und schon die Basismobilität des zu Fuß Gehens wird dadurch teilweise unmöglich gemacht bzw. stark erschwert. An vielen Stellen muss deshalb das bisher „legalisierte“ Parken auf dem Gehweg beseitigt werden, damit dieser überhaupt genutzt werden kann. Ein erstes und besonders schlimmes Beispiel ist der Steinweg.Neben Straßen des Straßenunterhaltungsprogrammes sind uns zunächst die drei im Beschlusstext aufgeführten Stellen als besonders problematisch aufgefallen, bei denen wir zusätzlich um eine Überprüfung bitten. Liesel Koschorreck (SPD) und Marie Knodel (Grüne) werden eine bessere Integration von Betroffenen in die Beratungen für die Koalition immer wieder anmahnen und Georg Schmitz (Grüne) wird dies v.a. bei Mobilitätsthemen unterstützen. Im Sommer 2023 hatte die Straßenverkehrsbehörde das Ergebnis der Prüfung in einer Mitteilungsvorlage veröffentlicht: SessionNet | Stadt Düren Parken im Steinweg (owl-it.de) Ein kritischer Kommentar der Rechtsdezernentin in der Vorlage führte zu Verunsicherung und hat dazu geführt, dass die Maßnahme nicht umgesetzt wurde – obwohl die Richtigkeit der Aussagen gar nicht bezweifelt wurden. Wir erwarten, dass die Inhalte der Mitteilungsvorlage nun zeitnah umgesetzt werden! Presseinfo des Verkehrsclub Deutschland (VCD) dazu: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt das klare Urteil und erwartet eine Signalwirkung. Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken. Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, kommentiert: „Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen. Dies hat das BVerwG nun letztinstanzlich bestätigt. Jahrelang wurde das Gehwegparken von den Behörden geduldet und kaum geahndet. Dabei müssen alle sicher von A nach B kommen können, auch wenn sie zu Fuß unterwegs sind. Parkende Autos, die den Gehweg verengen, sind für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung. Relevant für die Sicherheit ist das illegale Parken auch über Unterflurhydranten oder über Absperrhähnen für Wasser und Gas. Diese befinden sich in der Regel auf den Gehwegen. Wenn es brennt, kann der freie Zugang zu diesen Einrichtungen Leben retten. Ist er versperrt, kann die Feuerwehr nicht löschen oder es drohen Gasexplosionen. Immer wieder beklagen Feuerwehrleute, dass Falschparker Hydranten versperren. Damit ist jetzt Schluss. Der VCD fordert die Kommunen auf, die Straßenverkehrsordnung ab sofort durchzusetzen. Es kann nicht sein, dass jahrzehntelanges Wegschauen die Autofahrer*innen begünstigt, während viele andere Nachteile in Kauf nehmen müssen. Kommunen sollten das Urteil auch nutzen, um im Rahmen eines städtischen Mobilitätskonzepts ein aktives Parkraummanagement einzuführen. So kann das Parken effektiver gesteuert und der Parkdruck verringert werden, gleichzeitig verringert es Konflikte und erhöht die Verkehrssicherheit für alle.“ Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt“ (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.