Geschwindigkeitsanzeigen und Tempo 30 26. Februar 20233. Mai 2024 | georg.schmitz Liebe Freundinnen und Freunde, mit Spannung verfolgten wir die bundesweite Diskussion um eine mögliche innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Leider blockiert der Bundesverkehrsminister hier eine Modernisierung der Regeln. Unabhängig davon haben wir schon vor einiger Zeit einen umfassenden Antrag zum Thema in Düren eingebracht. Auf Grund von Überlastung in der Verwaltung wurde bisher leider noch nicht am neuen Konzept gearbeitet! Mit dieser heutigen Info fassen wir den aktuellen Sachstand in Land und Bund zusammen und geben Euch Informationen. Ausgangslage Wie unser Straßenverkehr organisiert ist, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) basiert, festgelegt. In §3 Abs. 3 StVO heißt es: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h (…)“. Daraus ergibt sich die aktuelle Rechtslage, dass nur unter bestimmten Bedingungen von Tempo 50 abgewichen werden darf. Dies wird im Folgenden etwas ausführlicher erläutert. Abschnittsweises Tempo 30 Aktuell ist es auf Hauptverkehrsstraßen nur möglich, Tempo 30 abschnittsweise unter besonderen Voraussetzungen anzuordnen. Dazu gehören nachgewiesene Unfallschwerpunkte oder Maßnahmen zur Lärm- oder Feinstaubreduktion. Jedoch müssen diese Maßnahmen aufwändig begründet und die Gründe z.B. durch Gutachten nachgewiesen werden. Eine allgemeine subjektive Wahrnehmung von Gefahr ist in diesem Fall nicht ausreichend. Darüber hinaus ist es möglich, Tempo 30 abschnittsweise vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Altenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern einzurichten. Dies wird mit der gehäuften Teilnahme von vulnerablen und besonders zu schützenden Gruppen am Verkehrsgeschehen begründet. Tempo-30-Zonen Flächendeckendes Tempo 30 in sogenannten Tempo-30-Zonen ist aktuell nur in begrenzten Gebieten, in der Regel in Wohngebieten, möglich. Sie dürfen nur aus Gemeindestraßen bestehen. Eine Tempo-30-Zone ist also nicht auf Kreis-, Landes- oder Bundesfernstraßen möglich. Eine weitere Einschränkung sind klare Vorgaben, denen Tempo-30-Zonen unterliegen. So ist es dort nicht möglich, eine eigene Radwegeinfrastruktur anzulegen. Auch andere den Verkehr steuernde Maßnahmen wie Ampeln sind in Tempo-30-Zonen nicht vorgesehen. Tempo 30 in bestimmten Straßenabschnitten ist daher nicht mit flächendeckenden Tempo-30-Zonen zu verwechseln. Aussicht Aus Grüner Perspektive ist diese rechtliche Situation nicht zufriedenstellend. So haben wir im Koalitionsvertrag auf Landesebene folgende Formulierung vereinbart: „Wir werden uns im Rahmen der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dafür einsetzen, dass Kommunen mehr Handlungsfreiheit zur Steigerung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität erhalten.“ Auch im Bund gibt es konkrete Bestrebungen, eine Änderung der StVO und sogar des StVG umzusetzen, um Tempo 30 weitergehend zu ermöglichen. Zudem haben sich verschiedene Interessengemeinschaften gebildet, um das Straßenverkehrsrecht zu ändern. Unter anderem die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“, die fordert, dass den Kommunen mehr Freiheit ermöglicht wird, über die Einführung von Tempo 30 selbst zu entscheiden. Dieser Forderung haben sich inzwischen über 400 Städte, Kreise und Gemeinden angeschlossen und das völlig unabhängig von der Parteizugehörigkeit der Hauptverwaltungsbeamt*innen oder den politischen Mehrheiten. Die Koalition Zukunft Düren hat beschlossen, dass auch Düren dieser Initiative angehört. Mehr dazu… Auch wenn es nur langsam Verbesserungen gibt – wir bleiben dran! Konkret haben wir nun im Februar diesen Antrag eingereicht: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Anschaffung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Begründung: Die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten ist ein großes Risiko für die Verkehrssicherheit. Tatsächliche oder auch nur empfundene Geschwindigkeitsüberschreitungen halten zudem Menschen auch davon ab, sich mehr zu Fuß oder mit dem Rad zu bewegen oder Kinder alleine zur Schule zu schicken. Außerdem führen höhere Geschwindigkeiten zu mehr Lärm und Abgasen. Deshalb führt die Stadt Düren mit einem Messanhänger, einem Messfahrzeug und stationären Messanlagen Kontrollen zur Abschreckung durch.Um Fahrzeugführer*innen zusätzlich auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit hinzuweisen, gibt es auch Anzeigetafeln, die keine Strafen nach sich ziehen. Diese Anzeigetafeln sollen nun vermehrt zum Einsatz kommen. Sie wurden auch schon öfters in Bezirksausschüssen gefordert und deshalb hat der Rat in den aktuellen Haushalt bei Amt 30 zusätzliche Mittel hierfür eingestellt. Damals sind wir von 5000,- je Tafel ausgegangen und haben für 10 neue Tafeln 50.000Euro eingestellt. Die Idee war, eine Tafel für jeden Bezirk bereitstellen zu können.Die Verwaltung bitten wir nun, ein Konzept zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorzulegen, in dem nicht nur neue Standorte empfohlen, sondern auch die Wartung und ggf. ein Wechsel der Tafeln nach einer bestimmten Zeit (z.B. ein Jahr) dargestellt werden. Es sollen auch die bereits vorhandenen Standorte von solchen Tafeln zur Information mit aufgeführt werden.Die Bezirksausschüsse sind einzubinden, damit die Frage nach der „wichtigsten Stelle“ im Bezirk dort mit diskutiert werden kann.