Einwendungsfrist zum Planfeststellungsverfahren Rursammler endet! 2. Januar 2023 | georg.schmitz Das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt „Süd“ des Parallelsammler zur Kläranlage Düren läuft. Einwendungen sind bis zum 15.2.2023 möglich. Im Ausschuss für Mobilität, Umwelt, Klimaschutz am 1.2. um 17Uhr im Rathaus Düren stellt der Wasserverband die Pläne vor. Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt den Bau eines zweiten, parallelen Abwassersammlers zur Kläranlage Düren. Das Abwasser wird bisher von Kreuzau über einen einzigen Abwasserkanal eingesammelt und zur Kläranlage jenseits der Autobahn A 4 geleitet. Dieser Kanal ist seit seinem Bau immer stärker mit Abwasser beschickt worden, außerdem muss er mittelfristig saniert werden. Durch den Bau einer zweiten Röhre wird der bestehende Kanal entlastet, kann saniert werden und bei Störfällen besteht eine Redundanz, die zurzeit nicht gegeben ist. Der Bau des Parallelsammlers ist in drei Abschnitte eingeteilt. Im Bereich „Süd“ wird er von Kreuzau bis nach Lendersdorf als Parallelsammler verlegt. In den Bauabschnitten „Mitte“ (Innenstadt Düren) und „Nord“ (durch den Josef-Vosen-Park und an der Rur entlang bis zur Kläranlage) wird der bestehende Kanal im Wesentlichen durch eine Doppelröhre ersetzt. Für den Bauabschnitt „Süd“, der zuerst in Angriff genommen wird und die größten Eingriffe in die Natur bedeutet, läuft nun das Planfeststellungsverfahren. Der Wasserverband hatte dazu die notwendigen Planungsunterlagen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen dann in den Rathäusern von Kreuzau und Düren zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen und Einwendungen äußern. Diese werden dann von der Bezirksregierung auf Plausibilität bewertet und fließen gegebenenfalls in die im Anschluss zu erstellende Ausführungsplanung für das Projekt ein. Die Offenlegung in den Rathäusern erfolgt im Zeitraum vom 02.01.- 01.02.2023. Zugleich ist es auch möglich, die Planungsunterlagen digital einzusehen (Link). Einwendungen können bis 15.02.2023 schriftlich oder zur Niederschrift in den genannten Rathäusern oder bei der Bezirksregierung getätigt werden. Anmerkung: Wir möchten euch eindringlich auf das Planfeststellungsverfahren Rursammler hinweisen. Wir haben es alle gewusst, dass das irgendwann auf uns zu kommt. Aber wenn man es sich dann im Detail anschaut, kann uns Dürenern und Kreuzauern nur schlecht werden. Das wird für die Umwelt die belastentste Baumaßnahme, die wir je gesehen haben. 6 Jahre sind als Gesamtbauzeit geplant. Da die Arbeiten überwiegend erst nach Umbau des Lendersdorfer Wehres erfolgen werden, ist das Naturschutzgebiet Rur über viele Jahre einem massiven Stress ausgesetzt und kann unwiderrufliche Schäden hervorrufen. Lesen sollte man die 48 Seiten von: HAUPTSAMMLER 10 (HS 10), ABSCHNITT 2 & 3 IM SAMMLERSYSTEM DER GKA DÜREN-MERKEN ANTRAG AUF PLANFESTSTELLUNG NACH § 108 LWG FÜR BAU UND BETRIEB HEFT 1: GESAMTDARSTELLUNG DES VORHABENS Eine der Grundannahmen ist, möglichst nicht in Straßenbereiche zu gehen, um Belastungen der Anwohner zu vermeiden. Dadurch ist man quasi gezwungen, das große Naturfiletstück Rur massiv zu beschädigen.