CO2 Neutralität – in Langerwehe (noch immer) kein Thema?

(Klima-) Hoffnung kam bei uns auf, als am 06.02.2020 alle Fraktionen im Bau- und Planungsausschuss unter TOP 8 einen Grundsatzbeschluss verabschiedeten, dass zukünftig auch in Langerwehe der Vorrang für erneuerbare Energien bei Neubaugebieten einziehen soll.  

Am 13.08. 2020 wurde es dann ganz konkret, als zu den Bauleitplänen F20 Neue Töpfersiedlung und F22 Am Luchemer Wege (beides Neubaugebiete) umfassende Anträge durch Bündnis 90/Die Grünen im Bau- und Planungsausschuss gestellt wurden.

Im Einzelnen ging es um:

  1. Ausrichtung des Straßenverlaufs, dass Gebäude in Nord-Südrichtung erstellt werden können
  2. Ausrichtung einer Dachseite nach Süden
  3. Festlegung der Dachneigung
  4. Pflicht einer Statik, die den Aufbau von Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen berücksichtigt
  5. Anlage von Leitungs- und Blindschächten
  6. Anlage von Wall-Boxen

In diesen Fällen sollten entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB aufgenommen werden. Wie wir denken ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der CO2 Neutralität und der Einhaltung des 1,5 Grad Klimazieles bis spätestens 2035. Ausgehend von dem Grundsatzbeschluss aus Februar durfte man eine einstimmige Zustimmung zu dem konkreten Antrag erwarten.

Leider sahen das CDU und SPD/FDP jedoch anders. Mit den ersten drei Vorgaben konnte man sich noch anfreunden. Die übrigen seien jedoch eine Einschränkung der Freiheit der Bauherren und würden zu Verteuerungen führen. Auch sei die Statik (ausgelegt für den Bau einer Photovoltaikanlage) und die Verkabelung heutzutage quasi Standard und müsse nicht extra vorgegeben werden.

Wie wir jedoch meinen, ist die Vorgabe eines quasi Standard nicht als Problem im Bebauungsplan zu sehen und sollte gerade deshalb zwingend aufgenommen werden.

Ein Grundsatzbeschluss ist nur dann gut, wenn aus ihm auch konkrete Folgerungen gezogen werden. Ansonsten verblasst er lediglich zu einer hohlen Phrase. So sind die notwendigen energetischen Ziele jedenfalls nicht zu erreichen.

Ein weiter Weg also von Lippenbekenntnissen in Grundsatzbeschlüssen und Wahlprogrammen der Langerweher CDU, SPD/FDP hin zur konkreten Klima (schutz-) Politik Vorort in Langerwehe!

Klimaschutz konkret in Langerwehe – am 13. September GRÜNE und Chris Andrä wählen! 

Wissenwertes/Hintergründe:

In der Begründung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen vom 13.08.2020 wurde darauf hingewiesen, dass mit der Neuformulierung des § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB im Rahmen der Klimaschutz-Novelle 2011 klimaschutzbezogene Ergänzungen vorgenommen wurden, die sowohl den Anwendungsbereich als auch die inhaltliche Reichweite der Vorschrift betreffen. Der Anwendungsbereich sei nicht nur auf die „Errichtung von Gebäuden“ beschränkt, sondern beziehe sich auch auf die Errichtung „bestimmter sonstiger baulicher Anlagen“. Nr. 23 b beziehe sich allgemein auf erneuerbare Energien sowie Kraft-Wärme-Koppelung. Entsprechend groß sei das zur Verfügung stehende Maßnahmenspektrum klimaschutzorientierter Festsetzungen. Zusätzlich erweitert werde das Festsetzungsspektrum dadurch, dass Nr. 23b nicht nur auf die bloße Erzeugung von Energie, sondern auch auf die Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien abziele.

Unter baulichen Maßnahmen fallen die baulichen Vorkehrungen für die Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Strom wie z.B. die erforderliche Dachneigung, statische Vorgaben für bauliche Anlagen oder auch Leitungs- und Blindschächte. Unter die festsetzbaren sonstigen technischen Maßnahmen fällt vor allem die Installation von Anlagen.

Schauen wir am Ende auch einmal über den Tellerrand. Was tut sich denn im Bund und in den anderen Ländern?

In der taz (taz.de/Photovoltaik-auf-allen-Neubauten/!5708906) war erst vor kurzem zu lesen, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier demnächst einen EEG-Reformentwurf veröffentlichen will. Die Klimaexperten der Union im Bundestag fordern in einer „Ideensammlung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“, dass alle neuen Gebäude künftig verpflichtend mit Solarstromanlagen ausgestattet werden sollen.

Eine ähnliche Regelung ist ab 2022 für Neubauten in Baden-Württemberg verpflichtend. Zunächst nur für Gewerbe-Immobilien, Wohnhäuser sollen folgen. In Bremen gilt dies bereits für alle Neubauten. In Hamburg wird dies ab 2023 gelten. Berlin ist noch in der Prüfung.

Dass man zudem nicht erst auf entsprechende Gesetze des Landes warten muss zeigt Tübingen. Mit der Einführung einer Solarpflicht im Juli 2018 für alle Neubauten war Tübingen der bundesweite Vorreiter.

Und wir in Langerwehe haben trotz der seit 2011 erweiterten Rechtslage nicht den Mut oder die Einsicht, diesen Weg mit zu beschreiten. Wir sprechen immer von Leuchtturmprojekten und Fortschritt. Geleuchtet wird leider woanders und die Fortschritte machen andere.