Bericht der Kohlekommission – Bewertung durch Bündnis 90/Die Grünen 29. Januar 2019 | Sebastian Steininger (Grüne Jülich) Die Kohlekommission hat sich nach harten Verhandlungen mit einer Gegenstimme auf einen Fahrplan für den Kohleausstieg geeinigt. Sie hat damit einen breiten gesellschaftlichen Konsens in einer zentralen Frage des Klimaschutzes und der ökologischen Transformation unseres Landes herbeigeführt und einen konkreten Plan für den Ausstieg aus der Kohle vorgelegt. Deutschland steigt als großes Industrieland aus der Kohle aus. Das war überfällig. Dieser Schritt wäre ohne den langjährigen Druck der Umwelt- und Klimabewegung und der Grünen unvorstellbar gewesen. Gerade der Einstieg in den Ausstieg und der Erhalt des Hambacher Waldes sind Verhandlungserfolge der Umweltvertreter in der Kommission. Nach zehn Jahren klimapolitischen Stillstands der Bundesregierung hat die Kommission Eckpunkte vorgelegt, mit denen Deutschland wieder auf den Pfad des Pariser Klimaabkommens kommen kann, wenn jetzt zügig weitere ambitionierte Maßnahmen ergriffen werden. Denn um das Klimaziel bis 2030 wirklich zu erreichen, braucht es mehr, als der jetzige Kompromiss vorsieht. Gerade das Enddatum 2038 für den Ausstieg ist deutlich zu spät. Nach dem Verpassen des Klimaziels 2020 darf Deutschland sich nicht noch einmal blamieren. Die im Abschlussbericht festgeschriebenen Überprüfungspunkte (Revisionsklauseln) in den 20er Jahren müssen politisch genutzt werden, um sicherzustellen, dass die völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimabeschlüsse erreicht werden. Die EU und damit Deutschland müssen innerhalb des Klimavertrags ohnehin noch einmal nachschärfen. Über den Kohlekompromiss hinaus sind konkrete Maßnahmen zur CO2-Minderung im Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft unverzichtbar. Es ist bedauerlich, dass die ostdeutschen Ministerpräsidenten nicht die Kraft hatten, den Menschen in den betroffenen Regionen Planungssicherheit und Klarheit zu geben. Auch hier ist weiterhin Druck der Zivilgesellschaft und der politischen Kräfte nötig, um für Ver-lässlichkeit zu sorgen. Auch in den ostdeutschen Revieren muss gelten, dass Dörfer erhal-ten bleiben statt der Kohle zu weichen. Die Bundesregierung muss nun den Pariser Klima-zielen entsprechend die Eckpunkte in konkrete Maßnahmen überführen und verbindlich auf den Weg bringen. A. Zentrale Ergebnisse Bis 2022 sollen insgesamt 12,5 GW Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Diese teilen sich auf in – 3 GW Braunkohle bis 2022 sowie zusätzlich gut 2 GW Braunkohlekraftwerke, die bereits zur Stilllegung bzw. Übergang in die Reserve angemeldet sind. – 7,5 GW Steinkohle-Kraftwerke, davon gut 4 GW (inkl. Datteln IV) zusätzlich, gut 3 GW über Umstellung auf Gas sowie bereits zur Stilllegung angemeldete. Mitte der 2020er Jahre soll der CO2-Ausstoß um weitere 10 Mio. t gesenkt werden. Das entspricht in etwa 2 GW Braunkohle. Der frühere Ministerpräsident von Brandenburg und Co-Vorsitzender der Kohlekommission, Matthias Platzeck, hat durchgesetzt, dass dies über die Umstellung von Jänschwalde auf ein neues Verfahren geschehen kann. Bei dem werden Turbinen über Hitze aus einem Salzspeicher angetrieben. Der Speicher soll mit Ökostrom beheizt werden. Damit würden Braunkohlebedarf und CO2-Emission um 90 % sinken. Damit wäre z. B. der Ort Proschim in Brandenburg gerettet. Kommt das Projekt nicht, muss die CO2-Minderung um 10 Mio. t durch andere Maßnahmen erzielt werden, die aber nicht spezifiziert werden. Proschim ist dann nicht gesichert. 2030 sollen noch 17 GW Kohle am Netz sein (9 GW Braun-, 8 GW Steinkohle). Enddatum soll 2038 sein, mit einer Option auf 2035. Ob die gezogen wird, soll 2032 ent-schieden werden. Die Stilllegung der letzten Kraftwerke soll mit den Betreibern verhandelt werden. Die Dörfer werden nicht namentlich erwähnt. Die Landesregierungen werden aber aufgefordert die Umsiedlungen zu überprüfen und für die Orte eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Die Länder sollen in den nächsten 20 Jahren 40 Mrd. Euro an Strukturfördermitteln erhalten. Davon 26 Mrd. über Infrastrukturmaßnahmen und 14 Mrd. für die Förderprogramme. Der Bund wird in den nächsten 10 Jahren bis zu 5.000 neue Arbeitsplätze in Bundeseinrichtungen in den Revieren ansiedeln. Die Höhe von Entschädigungen für das Stilllegen von Kohlekraftwerken wird bei der Braunkohle zwischen Betreibern und Bundesregierung verhandelt. Kommt es nicht zu einer Übereinkunft, werden die Anlagen per Ordnungsrecht stillgelegt. Die Entschädi-gung fließt dann nur „im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse“. Bei der Steinkohle wird der Preis über Ausschreibungen ermittelt. B. Grüne Bewertung der einzelnen Punkte Verbindlicher Einstieg ist ein grüner Erfolg Es ist der Anfang vom Ende der Kohlenutzung in Deutschland – nicht mehr, aber auch nicht weniger. In den nächsten drei Jahren werden in relevantem Umfang (3.000 Megawatt Leistung) Kohlekraftwerke in Deutschland aus Gründen des Klimaschutzes abgeschaltet. Dies wird im Rheinischen Revier geschehen, wo sich der Braunkohlebedarf daher drastisch reduziert. Die Kohle unter dem Hambacher Wald wird daher nicht mehr benötigt, und der Wald bleibt erhalten. Ausstiegspfad nach 2023 nur Minimalkonsens In Teilen ist das Kommissionsergebnis aber nur ein Minimalkonsens, der den Klimaschützern viel abverlangt. Für uns gilt das Pariser Klimaschutzziel, und das ist so nicht zu errei-chen. Es bräuchte vor allem für den Zeitraum 2023 – 2030 mehr. Hier muss man bei den vereinbarten Revisionen in den Jahren 2023, 2026 und 2029 nachsteuern, auch um das vonder Kommission empfohlene Ziel, mehr als die Hälfte der Kohlekraftwerke bis 2030 vom Netz zu nehmen, erreichen zu können. Der gesellschaftliche Großkonflikt ist mit dem Kommissionsergebnis noch nicht befriedet. Das liegt vor allem an den ostdeutschen Ministerpräsidenten, die immer noch auf die Kohle setzen und eine kontinuierliche Abschaltung der alten Meiler in Ostdeutschland zur Mitte der 2020er Jahre blockiert haben. Mehr als eine verbindliche CO2-Minderung um 10 Mio. t im Jahr 2025 war in der Kommission nicht durchsetzbar. Der Widerstand gegen neue Tagebaue und den Betrieb der Altmeiler wird hier sicherlich weitergehen. Dies gilt zumal, da die Zukunft der von Zwangsumsiedlung betroffenen Orte vor allem in der Lausitz im Kommissionsbericht nur vage umrissen ist. Es ist daher verständlich, dass die Vertreterin der Bürgerinitiativen in der Lausitz dem Bericht als einzige nicht zugestimmt hat. Abschlussdatum 2038 kann vorverlegt werden Das von der Kommission in Aussicht gestellte Enddatum 2038 wäre definitiv zu spät. Im Bericht ist aber ein Vorziehen auf 2035 mit angelegt. Im Jahr 2032 soll darüber entschieden werden. Bei einem Anteil von Ökostrom über 65 % und einem Klimaschutzregime mit adäquaten CO2-Preisen dürfte der Betrieb von Kohlekraftwerken laut Experten zu diesem Zeitpunkt kaum noch wirtschaftlich sein. Wir gehen daher davon aus, dass 2035 Schluss sein wird, zumal in den Revisionen während der 2020er Jahre das Thema mehrfach wieder aufgemacht werden wird. Anschub für den Strukturwandel Die betroffenen Regionen werden insgesamt 40 Mrd. Euro in den nächsten 20 Jahren erhalten, um den Strukturwandel zu vollziehen. Das liegt weit unterhalb der von den Ländern geforderten 70 Mrd. Euro. Der größte Teil davon wird in Infrastrukturprojekte wie neue Bahnverbindungen, Breitbandausbau oder auch 5G-Standards im Mobilfunk gehen. Zudem sollen in den nächsten 10 Jahren bis zu 5.000 Arbeitsplätze in neuen Bundeseinrichtungen in den Kohlerevieren geschaffen werden. Bereits im April will die Bundesregierung ein Maßnahmengesetz mit den wichtigsten Projekten und Förderprogrammen vorlegen. 14 Mrd. Euro sollen über Förderprogramme in die Regionen fließen. Über die Vergabe ent-scheiden Bund, Länder, aber auch VertreterInnen in den Regionen. Strompreiskompensation kein Blankoscheck Die Industrie hat sich eine Kompensation für eventuell steigende Strompreise gesichert. Zum einen soll die bestehende Kompensation für den CO2-Preis im Emissionshandel über das Jahr 2021 hinaus verlängert werden. Zusätzlich will die Industrie prüfen lassen, ob ein Teil der Netzentgelte durch Steuermittel finanziert werden kann. Davon sollen alle Stromverbraucher profitieren. 2 Mrd. Euro werden als Größenordnung genannt. Im Jahr 2023 wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe die Kompensation wirklich kommt. Die Bundesregierung hat es in der Hand, dass die Industrie keinen Blankoscheck für Steuermilliarden bekommt. Das muss sie entsprechend nutzen. Entschädigungen sind kein Muss Die Bundesregierung sitzt in einer starken Position bei der Verhandlung über eventuelle Entschädigungszahlungen für stillgelegt Kraftwerke. Denn rechtlich besteht zumindest für abgeschriebene Altmeiler kein Anspruch. Die Bundesregierung kann und muss in den anstehenden Verhandlungen über die Stilllegung dafür sorgen, dass nicht Milliarden Steuermittel in den Kassen von RWE & Co. landen. Quelle: Oliver Krischer, Mitglied des Deutschen Bundestages, Stv. Fraktionsvorsitzender, Bündnis 90/Die Grünen