Pressemitteilung Grüne Fraktion – Jülich zum Verbleib der AVR Brennelemente

Das Forschungszentrum Jülich steht mit der atomrechtlichen Anordnung vom 2. Juli des Wirtschaftsministeriums NRW (SPD) vor einer fast unlösbaren Aufgabe: Es muss bis zum September diesen Jahres ein Konzept für den Abtransport der 152 Castorbehälter nachweisen können.

Widerspricht diese Anordnung nicht den Grundsätzen des Atomgesetzes?

Im Atomgesetz ist klar formuliert, dass radioaktive Abfälle von produzierenden Atomkraftwerken am Standort verbleiben müssen, bis ein Endlager gefunden ist. Lösungen – wie der Transport nach Ahaus – oder gar in die USA sind bisher weder genehmigt, noch sind diese sinnvoll. Oder soll hier die Forderung des Atomgesetztes durch einen juristischen Winkelzug umgangen werden, indem kurzerhand durch das Forschungszentrum definiert wird, dass es sich bei den Kugeln um einen verwertbaren Reststoff handeln soll.

Es entsteht der Eindruck, dass diese Vorgehensweise bereits von Anfang an favorisiert wurde. Wie kann es sein, dass kompetente Mitarbeiter/innen des FZJ, die sich mit sehr komplexen Fragestellungen beschäftigen , und externe Gutachter, nicht in der Lage sind einen genehmigungsfähigen Antrag nach dem derzeitigen Stand der Technik zu erstellen, in dem unter anderem die Anforderung zum Nachweis der Erdbebensicherheit nicht erbracht werden kann. Dieser Eindruck verstärkt sich weiterhin, wenn man auf der Internet Seite des FZJ die zeitlichen Abfolgen und Inhalten von Aufsichtsratssitzungen und Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium im Land ansieht.
Ein Transport quer durchs Land über Straße, Schiene, Wasser oder Luft wird scheinbar von den Experten als unkritischer betrachtet als eine Errichtung eines neuen Zwischenlagers welches auf den aktuellen Stand der Technik gebracht wird bis ein Endlager gefunden wurde.

„Die Sicherheit der Bevölkerung und somit die Vermeidung von Atomtransporten haben oberste Priorität“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Marita Boslar. Deshalb fordert die Grüne Fraktion in Jülich die Landesregierung auf, umgehend die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines erdbebensicheren Zwischenlagers am jetzigen Standort zu schaffen. Auch muss die Bundesatomaufsicht  (Bundesamt für Strahlenschutz) die Genehmigungsanträge kurzfristig prüfen, um einen Neubau eines Zwischenlagers zu ermöglichen.

Jürgen Laufs, Fraktionsvorsitzender: „Diese atomrechtliche Anordnung, ein Konzept des Abtransport nachzuweisen mit dem Ziel dies dann auch umzusetzen, halten wir für falsch und rechtlich nicht haltbar. Die vom Aufsichtsrat des Forschungszentrum (90 Prozent Bund, 10 Prozent Land NRW) im Mai 2012 angestrebte Lösung, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten für den Neubau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich ist weiter zu verfolgen und zu realisieren.“