Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger 26. März 20153. Mai 2024 | georg.schmitz Integration bedeutet Teilhabe und Partizipatio: Frau Nermin Ermis aus Düren schreibt zur Ablehnung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger diesen Leserbrief. Ich bin betroffen über die Ablehnung des Antrags „Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Bürger“ von der CDU und AfD und insbesondere von Bürgermeister Larue am 19. März. Ich empfinde es als bedauerlich, dass Menschen aus Nicht-EU-Ländern das kommunale Wahlrecht vorenthalten wird. Wie kann es sein, dass Migranten, die zum Aufbau und Aufschwung des Landes beigetragen haben, kein kommunales Wahlrecht erhalten? Die in der Dürener Zeitung vom 20. März wiedergegebenen Äußerungen von Herrn Floßdorf, Herrn Momen (beide CDU) und Herrn Konstantinos-Andreapoulus (AfD), dass sich die Ausländer das Kommunalwahlrecht über die Einbürgerung verdienen sollen, ist enttäuschend. Die Migranten haben Unternehmen gegründet und zahlen Steuern. Sie sind von politischen Entscheidungen genauso betroffen wie deutsche Staatsbürger. Weiterhin ist das Wahlrecht ein Zeichen dafür, dass die sogenannten Drittstaatsangehörigen als gleichwertige Mitbürger angesehen werden. Es kann nicht sein, dass die ausländischen Bürger von der Mitgestaltung unserer Stadt ausgeschlossen werden. Der Stadtrat entscheidet, wo und wie Kindergärten gebaut werden. Der Stadtrat entscheidet über den Straßenbau. Der Stadtrat entscheidet, wo und wie Schulen gebaut werden. Diese Entscheidungen sind nicht nur für Deutsche, sondern für alle Bürger wichtig. Mit der Ablehnung der Resolution vom Bürgermeister und den Ratsmitgliedern von CDU und AfD werden den ausländischen Mitbürgern Bürgerrechte vorenthalten. Deutschland gehört zu einem der wenigen EU-Länder, die das Wahlrecht für ausländische Mitmenschen nicht einräumen. Integration bedeutet Teilhabe und Partizipation. Sie beginnt auf der lokalen Ebene. Für eine Demokratie für alle muss die Ungleichbehandlung in diesem Sinne beendet werden. Ausländischen Mitbürgern, die ihre Staatsangehörigkeit aus persönlichen Gründen behalten wollen, wird es leider auch immer noch verweigert, die doppelte Staatsbürgerschaft anzunehmen.