Infoveranstaltung Mehrwegpflicht

Seit 2023 gibt es den Kaffee auf dem Weg ins Büro oder das schnelle Mittagsmenü in der Pause vielerorts in Mehrwegbehältern – so will es die neue Mehrwegangebotspflicht. Umwelt- und klimaschonendes Einkaufen hat zum Glück auch bei immer mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern eine hohe Priorität. 

Am 30.Mai um 15Uhr informieren Stadt Düren, DSB und AWA im Gebäude des Dürener Servicebetriebes (DSB) an der Paradiesstraße die Gastonomiebetriebe und interessierte Bürger*innen über diese neuen Regeln und es soll auch diskutiert werden, wie man die Umsetzung vor Ort unterstützen kann. Der Eintritt ist frei und es ist keine Anmeldung erforderlich. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen!

Wir haben wir schon umfassend zu den Regelungen informiert. (Link) Im Alltag kollidieren die guten Vorsätze jedoch aufgrund fehlender zuverlässiger nachhaltiger Alternativen oft mit der Realität. Mehrwegalternativen könnten das Müllproblem verringern. Doch hier hakt es noch erheblich – trotz der neuen Regelung zur Mehrwegangebotspflicht. Im Januar hat die deutsche Umwelthilfe (DUH) 16 große To-Go-Anbieter unter die Lupe genommen.
Sie hat insgesamt 35 Filialen von 16 Ketten in Berlin, Köln und München getestet. Nach der Angebotspflicht müssen nun Gastrobetriebe, die warme oder kalte verzehrfertige Speisen in Plastik-Einwegboxen und Getränke in Einwegbechern jeglichen Materials ausgeben, ihren Kundinnen und Kunden eine gleichwertige Mehrwegalternative anbieten. Dies darf nicht teurer als Einweg sein. Das gilt für Unternehmen wie McDonald’s, Rewe und Co.

Was auf den ersten Blick vielversprechend klingt, entpuppt sich in der Realität als Gesetz mit großen Lücken, die von Betrieben schamlos ausgenutzt werden. 
Dass die neue Regelung kommen WIRD, steht seit über einem Jahr fest – die Ketten hatten auch genügend Zeit, sich vorzubereiten. Die Tests belegen jedoch: Mehr als jede dritte Filiale hält sich nicht an die Pflicht! Die DUH fordert deshalb die Bundesländer auf, schnellstmöglich Kontrollen durchzuführen und Sanktionen zu verhängen, falls betroffene Filialen Verbraucherinnen und Verbraucher die Mehrwegalternative verweigern. Greenpeace hat zuletzt dazu eine Meldeplattform eingerichtet.

Das Gesetz fordert auch das Informieren der Kundinnen und Kunden über das Mehrwegangebot. Dagegen verstoßen die Unternehmen noch weit umfangreicher, wie der Praxischeck aufzeigte. Informationsschilder waren häufig nicht vorhanden, oder sehr klein oder versteckt. Zudem haben in keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen Mitarbeitende auf Mehrwegalternativen aktiv hingewiesen. Das zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kunden und Kundinnen im Unklaren lassen. Gastrobetriebe, die es mit Mehrweg und Klimaschutz ernst meinen, würden immer aktiv auf ihr Mehrwegangebot hinweisen.

Einwegverpackungen aus 100 Prozent Papier wie Pizzakartons oder Burgerboxen und Einweg-Aluminiumschalen sind leider noch nicht von der Mehrwegangebotspflicht betroffen. 
Die Tests zeigten: Das ist ein gefundenes Fressen für große Fast-Food-Ketten, die nun ihre Burger, Pommes und Wraps in Pappe verpacken. Das ist aber kein Beitrag zur Lösung des Müllproblems! Bundesumweltministerin Steffi Lemke muss die Ausnahmeregelungen streichen!

Laut Gesetz dürfen verzehrfertige Getränke und Speisen im Mehrweg nicht teurer sein als im Einweg. Diese Regelung spiegelt jedoch die negativen Umweltauswirkungen von Einweg nicht wieder. Um es zum echten Standard zu machen, sollte Mehrweg sich für Verbraucherinnen und Verbraucher auch finanziell lohnen. Daher fordert die DUH eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einwegverpackungen.
Insellösungen sind nicht verbraucherfreundlich: Einige Unternehmen wie McDonald’s, Tchibo oder Edeka haben eigene Mehrwegbecher und -boxen auf den Markt gebracht, die nur in ihren Filialen zurückgegeben werden können. Echte Verbraucherfreundlichkeit sieht jedoch anders aus. Eine Mehrwegbox mit Linsensalat im Laden um die Ecke mitnehmen und die Box dann beim Lieblingscafé wieder zurückgeben, das funktioniert nur bei Mehrweg-Poolsystemen. Solche Systeme gibt es bereits im Kaffee- und Essen-to-go-Bereich, beispielsweise von Recup oder Vytal. Gastronomie und Handel sollten unternehmensübergreifende und verbraucherfreundliche Standard-Mehrwegsysteme einzusetzen.
Fazit der DUH: Die Mehrwegangebotspflicht ist holprig gestartet. In ihrer jetzigen Form und Umsetzung ist sie nicht geeignet, Mehrweg zum flächendeckenden Standard zu machen. Vor uns liegt noch viel Arbeit. Mehr u.a. hier: https://www.duh.de/mehrweg-mach-mit/

Und wie sieht es in Düren aus? Unsere Stichproben ergaben folgendes Ergebnis:

Große Bäckereiketten wie Kamps und Nobis haben eigene Mehrweg-Kaffeebecher und machen mit Aufstellern auch darauf aufmerksam. Die Informationspflicht und die Angebotspflicht sind hier erfüllt worden. Wünschenswert wäre jedoch ein einheitlicher Becher, denn derzeit kann man seinen Mehrwegbecher nur bei dem Betrieb abgeben, wo er auch gefüllt wurde. Das ist nicht sehr kundenfreundlich. Kleinere Cafes und Eiscafes hingegen bieten keine Mehrwegbecher an.  
Die Informationspflichten zum Thema erfüllte keiner der besuchten Restaurantbetriebe. Die Mehrwegangebotspflicht war in den Betrieben zwar überwiegend bekannt, wurde aber nur teilweise beachtet. Manche Betriebe weigern sich, Mehrweg anzubieten, andere haben sich einfach noch nicht damit beschäftigt. Drei bekannte Geschäfte am Markt und am Beginn der Kölnstraße bieten das System Vytel an, werben aber leider zu wenig dafür, es auch tatsächlich zu nutzen. Es ist also insgesamt noch „viel Luft nach oben“! Schon seit längerem als positives Beispiel ist das Restaurant Breuers Häuschen zu nennen, wo es Speisen zum Mitnehmen nur in Mehrweggefäßen gibt – mit durchweg positiven Erfahrungen. Zu loben ist an der Stelle auch das Kino in Düren, wo im Herbst schon komplett auf ein Mehrwegsystem umgestellt wurde.   

Die beiden verwendeten Bilder mit Rebowls wurden in Jülich aufgenommen

Pressemitteilung des DSB: Mehrweg in der Gastronomie – der DSB lädt zur Informationsveranstaltung ein

Seit dem 1.1.2023 gelten die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes in der Gastronomie. Der Dürener Service Betrieb lädt hierzu zu einer Informationsveranstaltung ein.
Plastikmüll ist überall. In den Meeren, in den Flüssen in unseren Wald- und Wiesenlandschaften. Man kennt die Bilder. Gegen den wilden Müll geht die europäische Union mit rechtlichen Mitteln vor.
Seit sie 2019 die neue EU Richtlinie erlassen hat, sind bekanntermaßen Wattestäbchen, Luftballons, Trinkhalme etc. verboten. Die EU-Rahmenrichtlinie sieht außerdem eine Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffartikel vor.

Mit den Artikeln 33 und 34 des Verpackungsgesetzes wurde die EU Rahmenrichtlinie in deutsches Recht umgewandelt. Danach müssen seit dem 1.1.2023 die Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, also To-Go Verpackungen, eine alternative Mehrwegverpackung anbieten. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich für z.B. Imbissläden mit einer
Verkaufsfläche unter 80 qm oder weniger als 5 Beschäftigten. In diesen Fällen muss kein Mehrwegsystem angeboten werden sondern der Kunde darf eigene Mehrwegbehälter nutzen.

Der Dürener Service Betrieb lädt daher alle Interessierten am 30.05.2023, 15.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den DSB/ Paradiesstraße 17 ein. Nicole Lürken von der Abfallwirtschaft Aachen AWA GmbH wird zu dem Thema rund um das Einwegkunststoffverbot und das Verpackungsgesetz informieren. Anbieter von Mehrwegprodukten werden bereits funktionierende Mehrwegsysteme vorstellen. Die Moderation übernimmt Georg Schmitz, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, Umwelt Klimaschutz der Stadt Düren.