Nachtruhe für Mähroboter 27. Oktober 2021 | barbara.andrae Unser Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Energie: Nutzung von Mährobotern nur am Tage zum Schutz nachtaktiver Tiere Private Gartenflächen dienen immer mehr als Rückzugsraum für eine Vielzahl von Tierarten, die anderweitig leider keine oder kaum noch Lebensraum oder Nahrung finden können. Für dämmerungs- und nachtaktive Tiere (z.B. Igel) stellt der Mähroboter nachts eine besonders große Gefahr dar. Während der Dämmerung und nachts kommen die Tiere aus ihren Verstecken, um auf Nahrungssuche zu gehen. Da lgel den Gefahren nicht ausweichen, sondern sich als Kugel zusammenrollen, werden Sie von den scharfen Klingen des Mähroboters verletzt. Die Gefahr, dass der lgel mit dem Mähroboter in Kontakt kommt und lebensgefährliche Verletzungen erleidet ist daher nachts um ein Vielfaches größer. Der sorgsame Umgang mit der Natur gehört für den aufgeklärten Gartennutzer zum selbstverständlichen Leitbild seines Handelns. Daher wird meistens aus Unkenntnis der Bedrohung für die dämmerungs- und nachtaktive Tiere nicht entsprechend gehandelt. Die Verwaltung wird gebeten, 1) eine Satzung zu entwickeln und zu verabschieden oder eine existierende Satzung anzupassen, die den Betrieb von Mährobotern nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis zur Abenddämmerung gestattet. 2) eine Bürgerkommunikation zu veröffentlichen, um auf die Gefahren durch den nächtlichen Betrieb von Mährobotern und die neue Satzungsregelung hinzuweisen. Unser Antrag mit weiteren Infos: Mähroboter 16102021Herunterladen