Grüne für Normalverfahren bei dem Smurfit Kappa-Erweiterungsantrag 14. Juni 2020 | Lars Himmler Von Astrid Hohn Mit ihrer Sitzungsvorlage 33/2020 präsentiert die Gemeindeverwaltung einen positiven Beschlussvorschlag für die von Smurfit Kappa Rheinwelle beantragte Erweiterung der Lagerkapazitäten. Dabei stimmt sie aber nicht nur dem Entwurf des Bebauungsplans zu, sondern unterstützt auch, dass das Verfahren nicht in einem sogenannten „Normalverfahren“ durchgeführt wird, wie jeder Bauherrin es durchlaufen müsste, sondern dass die Aufstellung des Bebauungsplans in einem so genannten „beschleunigten“ Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt wird.Dies führt zu deutlichen Erleichterungen für den Vorhabenträger: Er ist nämlich dann nicht gezwungen, das formelle Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen, das eigentlich erforderlich wäre, denn er möchte sein gewerbliches Bauvorhaben in einem Wohngebiet verwirklichen. Aber er kann dann auch auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auf die Umweltprüfung (Umweltbericht) verzichten. Somit kann er dann auch nicht zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet werden. Ausgleichsleistungen aber müssen alle Bauherrinnen erbringen, wenn sie durch Bauvorhaben die Umwelt belasten. Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau empfiehlt nun, von diesem beschleunigten Verfahren Gebrauch zu machen. Aber zahlreiche Anwohnerinnen fühlen sich durch die Erweiterungspläne der Firma sehr stark in ihren Rechten und in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt und habe schriftliche Einwendungen formuliert. Von daher betrachten wir die einseitige Bevorzugung der Anliegen des Vorhabenträgers durch die Verwaltung sehr skeptisch, zumal selbst sie hier von einer „Gemengelage“ spricht.Wir Grüne haben daher im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss den Antrag gestellt, dass das Bauvorhaben in einem „normales“ Verfahren durchgeführt wird.Diese Forderung wurde im Hauptausschuss mit 8:9 Stimmen abgelehnt. Eine der neun Neinstimmen kam von Bürgermeister Eßer, von dem wir uns gewünscht hätten, dass er auch die Interessen der Anwohner*innen in seinem Abstimmungsverhalten berücksichtigt hätte. Wir werden diese Forderung jedoch in der Ratssitzung vom 16.06.2020 aufrechterhalten.