Radfahrerbasching

An der Bushaltstelle fehlt leider noch das geplante Schild "Radfahrer frei".

Ich wurde gebeten, zum Text über die neu gestaltete Bismarckstraße Stellung zu nehmen. Ich zitiere hier aus einem offenen Brief an den „Macher“ des Heftes. (Von Georg Schmitz, Ortsverbandssprecher und Mitglied im Verkehrsausschuss der Stadt Düren)

Sehr geehrter Herr Böhmer! In Ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Dürener“ betreiben Sie auf Seite 5 bestes Radfahrerbasching und haben der Stadtgesellschaft mit Ihrem Beitrag keinen Gefallen getan.

Anstatt für Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer untereinander zu werben, beschimpfen Sie alle Radfahrenden und die Fachleute der Stadtverwaltung.

Wenn Sie, wie es ein guter Journalist machen würde, die Stadt nach einer Stellungnahme gefragt hätten, dann hätten Sie die Zusammenhänge vielleicht besser nachvollziehen können. Dann könnten Sie natürlich auch gerne einen kritischen Kommentar schreiben – aber man sollte sich schon an die Fakten halten und Meldung und Meinung gehören auch nicht zusammen in einen Text.

Neben der pauschalen Beschimpfung aller RadfahrerInnen direkt zu Beginn verkennen Sie die Grundidee der Umgestaltung, die unter Achtung der Rahmenbedingungen natürlich immer ein Kompromiss ist. Da die Bäume im oberen Teil der Straße nicht in Frage gestellt werden sollten und es auch an den Schulen Platzprobleme gibt, haben die Planer eines renommierten Planungsbüros sowie die Stadtverwaltung folgenden Grundsatz verfolgt:
Für die Radfahrenden, die zügig und im direkten Blickfeld des KFZ Verkehrs unterwegs sein wollen,  wird die Fahrt auf der Fahrbahn ermöglicht. Dazu wurden im Rahmen der Möglichkeiten Schutzstreifen bzw. ein Radfahrstreifen in Höhe des Parks angelegt.      
Ängstlichere Menschen und Kinder können und dürfen weiterhin die alten Radwege sowie die neuen Nebenanlagen nutzen. Wo diese erneuert wurden (z.B. an der zitierten Haltestelle St.Angela, Kennziffer 1) sind die Nebenanlagen ausdrücklich für Radfahrende freigegeben. Das bedeutet, Radfahrende können diese vorsichtig mitbenutzen. Ihre Aussage, Fußwege seien ja nun mal den Fußgängern reserviert, stimmt so nicht.    
Der nächste Fehler betrifft die Haltestelle. Sie behaupten, da müsse man bis zur Moltkestraße absteigen. Richtig ist zu Bushaltestellen: Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. 
Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten (STVO, §20)

Richtig ist, dass man überall im Verkehr gemäß §1 Rücksicht nehmen muss und wenn ein Bus Leute aussteigen lässt, muss man vielleicht mal kurz anhalten. Aber Ihr Text überzieht an dieser Stelle deutlich.
Dass Sie RadlerInnen nicht auf der Fahrbahn haben wollen, ist nachvollziehbar. Dazu muss man sich nur ansehen, wer das Heft finanziert – überwiegend die Automobilbranche.  
Tatsche ist aber, dass RadlerInnen gemäß der STVO im Grundsatz auf die Fahrbahn gehören und nur in Ausnahmefällen auf Radwegen oder freigegebenen Fußwegen geführt werden! An der Bismarkstraße ist die Fahrt auf der Fahrbahn bergab auch eher die Regel als die Ausnahme, denn da kann man zügig im Verkehr „mitschwimmen“ und sich dann am Hotel auf den Radfahrstreifen begeben.

Hätten Sie die Stadtverwaltung vor dem Beitrag nach dem Sachverhalt gefragt, hätte man ihnen gesagt, dass die Baustelle am Hotel das Grundkonzept der freien Wahl (Fahrbahn oder Nebenanlage) noch stört und dass die Beschilderung teilweise noch nachgebessert wird. Sobald die Baustelle beendet ist, wird sich keine Notwendigkeit mehr ergeben, von der Nebenanlage „queer rüber“ auf den Radfahrstreifen zu fahren. Wer sich den ganzen Bismarckberg herab im Nebenraum bewegt, wird dann i.d.R. auch am Park im Nebenraum bleiben.
Abschließend bleibt mein Wunsch, dass Sie Radfahrende als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer akzeptieren und dass Sie erkennen, dass es unter Radfahrenden genauso viele und so wenige „schwarze Schafe“ gibt, wie unter zu Fuß gehenden oder Autofahrerinnen und Autofahrern. Für die Aussage „Radfahrer haben kein Verhältnis zur Straßenverkehrsordnung“ würde ich mir eine deutliche Entschuldigung in der nächsten Ausgabe wünschen.    
(Beitragsbild oben: An der Bushaltestelle vor dem Rurtal-Gymnasium fehlt noch das Schild „Radfahrer frei“)

Der erste Radfahrstreifen in Düren.
Er ist 2 Meter breit und darf nicht von KFZ überfahren werden.