Daniel Freund besuchte Düren 23. März 2019 | georg.schmitz Der regionale Kandidat der Grünen für die Europawahl, Daniel Freund, besuchte am Mittwoch die Euskirchener Straße in Düren. Einen Tag nach der wichtigen Entscheidung der Stadt zur Umgestaltung der Euskirchener Straße, mit der sie ein Dieselfahrverbot abwenden möchte, informierte sich Daniel Freund über die geplanten Maßnahmen der Mobilitätswende in Düren und die konkrete Verkehrslenkung vor Ort. Er freute sich, dass die Stadt Düren im Sinne der Menschen an der stark belasteten Straße aktiv wird und diese nicht „ihrem Schicksal überlässt“. „Der EU Grenzwert wurde damals festgelegt, um auch Kinden, alten und kranken Menschen saubere Luft zum Atmen zu garantieren. Es ist gut, wenn Städte wie Düren alle Kraft darauf setzen, baldmöglichst schnell die Werte zu erreichen“. Im Treffen mit dem Ortsverband Düren wurde der aktuelle Sachverhalt diskutiert. Die Änderung des deutschen Immissionsschutzgesetzes bezeichnete Freund als eine Nebelkerze. „Die GroKo beschloss die Änderung des Immissionsschutzgesetzes und versucht damit de facto eine Grenzwerterhöhung von 40 auf 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid, um der Autolobby auf Kosten unserer Umwelt und Gesundheit eine Gefälligkeit zu erweisen. Das ist juristisch wohl kaum haltbar!“ Wir Grünen sagen dazu, dass dies wieder nur ein Gesetz für die Autolobby ist, statt die Gesundheit der Menschen mit wirksamen Maßnahmen wie Hardware-Nachrüstungen zu schützen. Die Luft in den Städten wird dadurch keinen Deut besser. Damit hält die Bundesregierung an ihrer Symbolpolitik fest und riskiert weiterhin Fahrverbote. Die Bundesregierung wiegt tausende Bürgerinnen und Bürger in der falschen Sicherheit, dass in ihrer Stadt nie ein Fahrverbot kommen wird. Doch auch in Zukunft werden sich Gerichte auf den 40-Mikrogramm-Grenzwert beziehen müssen, wenn es darum geht, über Fahrverbote zu urteilen. Platzt dieser ungedeckte Scheck, wird der Politikverdruss riesig. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, braucht es endlich wirksame Maßnahmen dieser Bundesregierung in Form von Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Autoindustrie und die Einführung der blauen Plakette. Doch mit ihrer Tatenlosigkeit lässt die Bundesregierung Länder und Kommunen im Regen stehen. Diese dürfen jetzt nicht auf den Taschenspielertrick der Bundesregierung reinfallen, sondern müssen sich konsequent für den Gesundheitsschutz in deutschen Städten einsetzen. Das beste Beispiel, dass sinnvolle Luftreinhalteplanung unter Einhaltung bestehender Grenzwerte funktioniert, haben die Stadt Wiesbaden und das Land Hessen geliefert. DAS MUSS MAN WISSEN (HINTERGRUND) Die Bundesregierung versucht einen juristischen Trick: Fahrverbote sollen künftig schwieriger zu verhängen sein, auch wenn die Grenzwerte (zwischen 40 und 50 µg NO2) überschritten sind. Sowohl im Rahmen der Anhörung des Umweltausschusses (insb. Prof. Dr. Klinger und Herr Kopp-Assenmacher, Fachanwalt für Umweltrecht) als auch in der Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurde allerdings bereits formuliert, dass das Gesetz nicht in der Lage ist, Fahrverbote bei Messwerten zwischen 40 und 50 µg NO2 zu verhindern. Fahrverbote sind trotz des Gesetzes weiterhin wahrscheinlich, wenn es kein anderes Mittel gibt, das die Einhaltung des Grenzwertes von 40µg NO2 ebenso schnell erreicht. Auch weitere Stimmen in der juristischen Fachliteratur kommen zu dieser Einschätzung und sehen die „Auslegungshilfe“ der Bundesregierung darüber hinaus als verfassungs- und europarechtswidrig (Prof. Dr. Dr. Will, „Neues zu den sog. DieselFahrverboten“, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht S. 17 (24 f.)). In den renommierten juristischen Fachzeitschriften finden sich keine Stimmen, die die Position der Bundesregierung stützen. Auch aus unserer Sicht ist die Position der Bundesregierung juristisch nicht haltbar und führt nur zu mehr Rechtsunsicherheit. Länder und Städte, die sich auf die Wirksamkeit der neuen Regelungen verlassen, erhöhen zum einen die Gesundheitsrisiken für insb. sensible Personengruppen (Kinder, Schwangere, Alte, Menschen mit Atemwegserkrankungen) und laufen zum anderen Gefahr wegen europarechtswidrigen Verhaltens vor Gericht verklagt zu werden. Zudem droht Deutschland beim Versuch der Umsetzung des geänderten Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU Kommission sowie Strafzahlungen. Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwegen, Park-and-Ride-Parkplätzen oder den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutliche schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und hilft den Wiesbadener*innen nun schneller zu einer sauberen und gesunden Luft. Parallel zur Diskussion in Berlin und Düren wurde die Stadt Reutlingen jüngst zu einem Dieselfahrverbot verurteilt. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Tübingen liegt der Stickstoffdioxidwert in Reutlingen an der stark belasteten Messstelle Lederstraße im Schnitt bei 53 Mikrogramm (2018). Mehr dazu …