Rede zum Haushalt 2018 2. Juli 2018 | barbara.andrae Seit Jahren stellen wir fest, dass sich die finanzielle Situation in unserer Gemeinde kontinuierlich in erheblichem, man kann schon sagen, in bedrohlichem Maße verschlechtert. Betrachten wir nur die Jahre 2014 bis 2018, so werden wir feststellen, dass das Eigenkapital vom 01.01.2014 von 22,85 Mio. Euro bis zum 31.12.2018 auf allenfalls 3 Mio. Euro, also um fast 20 Mio. Euro gesunken ist. Das bedeutet, dass wir in einem weiteren Jahr überschuldet sein werden, was jedoch nach § 75 Abs. 7 der Gemeindeordnung unzulässig ist. Dabei wurden die langfristigen Kredite von 2007 bis 2017 von 9,2 Mio. auf 6,2 Mio. abgebaut. Gewachsen sind jedoch die Liquiditätskredite , die bis zum 31.12.2017 bereits die enorme Zahl von 29,2 Mio. erreicht hatten. Haushaltstechnisch gelten diese Kredite nicht als Schulden, sondern nur als „kurzfristige“ Verstärkungen zum Erhalt der Liquidität. Aber wirtschaftlich sind und bleiben es für uns Schulden, die irgendwann auch mal zurückgezahlt werden müssen. Wie und wann das geschehen soll, steht völlig in den Sternen. Auch wenn wir seit Jahren schon darauf hinweisen – leider ohne Resonanz – so möchten wir auch heute auf die Gefahr dieser enormen Schulden für unseren Haushalt und damit auch für unsere Gemeinde aufmerksam machen. Die Zinsen sind auf einem niedrigen Rekordniveau. Eine Zinserhöhung von nur einem einzigen Prozent würde eine jährliche Mehrbelastung von 300.000 Euro bedeuten. Bisher sind wir hiervon verschont geblieben, aber nächstes Jahr kann es schon anders sein. Auch eine andere Gefahr, nämlich ein unerwarteter Ausfall von Steuern hatten wir regelmäßig verwiesen und um strenges Sparen geworben. Auch hier hielten wir es seit Jahren für erforderlich, die gemeindlichen Steuern angemessen zu erhöhen, um die Vorgaben der Gemeindeordnung erfüllen zu können. Denn nach § 75 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihre Hauswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Nach § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel nach den Gebühren und zufließenden sonstigen Finanzmittel aus Steuern zu beschaffen. „Hat“ bedeutet aber nicht ein „Kann“, sondern ein „Muss“. Der bisher mit Datum vom 15. Februar vorgelegte Entwurf eines Haushalts für 2018 war bereits auf Kante genäht und sah eine nicht unerhebliche Erhöhung der Steuern vor, um bis zum Jahre 2021 wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu gelangen. Die nunmehr unerwartete Rückzahlungsverpflichtung bestätigt leider unsere seit Jahren vorgetragenen Sorgen. Wir gehen davon aus, dass allen Mitgliedern des Rates diese Gefahren bekannt waren. Umso mehr waren und sind wir verwundert, wie bei Kenntnis der Sachlage auch in den letzten Jahren bei Wünschen von verschiedensten Gruppierungen nie ein Nein zu hören war. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir uns so gut wie nichts mehr leisten können. Aber das wollte ja niemand hören. Beispielhaft sei hier auf den aktuellen Wunsch nach einem Bürgerhaus für Geich hingewiesen. Auch dieses Bürgerhaus ist für uns nicht bezahlbar. Trotzdem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeit zu prüfen. Eine Ablehnung könnte ja Wählerstimmen kosten… . Zu einfach ist es daher, die nun vorliegende Misere auf die unerwartete Rückzahlungspflicht zu schieben. Mit einem derartigen Ereignis musste man – wenn man ehrlich ist – jederzeit rechnen. Wenn nun endlich ernsthaft versucht wird, nach Einsparpotenzial zu suchen, so wollen wir uns dem nicht verschließen und uns an der notwendigen Diskussion beteiligen. Dann müssten aber auch unsere Anfragen nach den Grundlagen zur Förderung der Sportvereine beantwortet werden. Den Vereinen wurden Mittel zur Verfügung gestellt, um Energiesparmaßnahmen durchzuführen. Erlaubt muss aber nun auch die Frage sein, wie hoch denn nunmehr der Bedarf an Unterstützung zu den Energiekosten ist. Es reicht nicht aus, auf die Kosten der Töpferei, der Bücherei oder der Schule hinzuweisen. Das soll nicht bedeuten, dass in diesen Bereichen nicht auch nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden soll. Die Suche nach Einsparmöglichkeiten und damit letztlich auch die Verabschiedung eines Haushalts für 2018 wird wohl nicht bis zum 30. Juni 2018 zu schaffen sein. Dieses Datum ist aber für die Festsetzung der Hebesätze von Grundsteuer und Gewerbesteuer von Bedeutung. § 16 Abs. 3GewStG und § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz lassen eine Anhebung nur zu, wenn sie bis zum 30. Juni eines Jahres beschlossen wurde. Auf eine Erhöhung bereits im Jahre 2018 können und dürfen wir aber nach den Vorgaben des § 77 der Gemeindeordnung nicht verzichten. Da ein Haushalt bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich erscheint, sollte dies durch besondere Hebesatzsatzung erfolgen. Wir könnten nicht dem Vorschlag der Verwaltung folgen, nur die Grundsteuer B (Eigenheime) und nicht auch die Grundsteuer A (Landwirte) und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Die höhere Belastung sollte von allen Gruppen in etwa gleichmäßig getragen werden. Ein Verzicht in diesem Jahr würde bedeuten, dass die Erhöhung im folgenden Jahr nur umso größer ausfallen würde. Handeln wir hier bitte nicht nach dem Spruch: Wenn wir schon 35 Mio. Euro Schulden haben, dann kommt es auf weitere 100.000 Euro auch nicht an. Bei der möglichen Schließung der Bücherei mit einem Einsparpotenzial von maximal 10.000 Euro ist man bisher weniger großzügig. Haushaltsrede von Hans-Jürgen Knorr, Fraktionssprecher der GRÜNEN (17.05.2018)