Die Bürgerinitiative „Die Region läuft Sturm“ hat erneut Fragen zur Windenergie aufgeworfen. Bürgerbeteiligung begrüßen wir grundsätzlich, dennoch ist es notwendig, einige Fakten klarzustellen.
Maßnahmen von Stadt und Rat zum Schutz der betroffenen Ortsteile und generell vor Wildwuchs:
• Am 31. August 2023 beschloss der Stadtrat einstimmig, eine Positivfläche für einen Windpark um Walbig vorzuschlagen, um den Abstand der von der Bezirksregierung Köln vorgesehenen Flächen für Windenergie zu den Ortslagen Vlatten und Hergarten zu vergrößern.
• Im Januar 2024 wurde die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt, am 21. März 2024 folgte der einstimmige Aufstellungsbeschluss.
• Ziel der Stadtplanung war es von Beginn an, Wildwuchs von Windenergieanlagen zu verhindern und gleichzeitig die beiden Ortslagen bestmöglich zu schützen.
• Ursprünglich sahen die Pläne der Bezirksregierung Abstände von nur 700 m zu Vlatten und Hergarten vor. Durch intensive Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die bestehenden Windkonzentrationsflächen und die Wabig-Fläche einen Abstand von 1000 m behalten – deutlich über dem gesetzlichen Mindestmaß und besser als bei vielen anderen Kommunen.
• Nur nördlich von Vlatten in Richtung Wollersheim wurde der Abstand auf 700 m reduziert, ohne dass die Stadt Einfluss nehmen konnte, da diese Fläche von der Bezirksregierung und der Stadt Nideggen beplant wurde.
Zuständigkeit und Transparenz
Die Ausweisung von Windkonzentrationsgebieten liegt seit Februar 2023 bei den Bezirksregierungen und dem Land NRW, nicht bei der Stadt Heimbach.
Das Wind-an-Land-Gesetz von 2023 ist ein Bundesgesetz, das die Ziele und Regeln für den Ausbau der Windenergie festlegt. Dieses Gesetz sieht verbindliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Nordrhein-Westfalen muss mindestens 1,8 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergienutzung ausweisen. Bis zum Ende des Jahres 2025 sollen landesweit die Flächen für den Ausbau der Windenergie von der Bezirksregierung ermittelt und in in den Regionalplänen ausgewiesen sein.
Durch intensive Verhandlungen mit der Bezirksregierung konnte von der Stadtverwaltung auf einstimmigen Vorschlag des Stadtrates (mit einer Enthaltung) der Abstand der beabsichtigten WEA-Flächen zu Vlatten und Hergarten um ca. 300 m vergrößert werden. Erforderlich war dazu die Aufstellung des Bebauungsplans WEA Walbig, um der Bezirksregierung die Planungsabsicht zur Verringerung der Belastung der beiden Heimbacher Orte verbindlich zu dokumentieren.
Die Stadt hat mit der Vergrößerung des Abstandes zu Vlatten und Hergarten innerhalb ihres Handlungsspielraums das Maximum erreicht, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und einen unkoordinierten Ausbau zu vermeiden.
Hinweis
Einige führende Mitglieder der BI sind auch in der UWV Heimbach aktiv, beispielsweise im Vorstand, der Pressearbeit und als Kandidaten bei der Kommunalwahl. Diese Überschneidungen erwähnen wir, um Transparenz zu schaffen.
Die Fragen der BI richten sich daher vor allem an Land und Bund. Die von der Bezirksregierung vorgesehenen Flächen sind seit Januar 2025 öffentlich und alle Ratsfraktionen – einschließlich SPD, AfD und UWV – haben die oben beschriebene Vorgehensweise unterstützt. Warum die BI das Thema nun erneut aufgreift, obwohl die Bezirksregierung zuständig ist, kann sich jeder selbst überlegen.
Fazit
CDU, FDP und Grüne Heimbach stehen für transparente, sachliche und bürgerorientierte Entscheidungen, die die Interessen der Heimbacherinnen und Heimbacher bestmöglich schützen und einen unkoordinierten Wildwuchs von Windenergieanlagen verhindern.
Jochen Weiler
Bürgermeisterkandidat
Kevin Küpper
Vorsitzender der CDU Heimbach
Hubert Kast
Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender
der FDP Heimbach
Holger Beck
Ratsmitglied und Co-Vorsitzender
Bündnis 90/Die Grünen Heimbach