E-Fahrzeuge sollen 2 Jahre länger gratis parken


Die Koalition Zukunft Düren hat einen Antrag zum E-Parken eingebracht. Elektrisch betriebene Fahrzeuge, welche mit einem entsprechenden „E-Kennzeichen“ ausgestattet sind, sollen bis 31.12.2026 auf allen bewirtschafteten Flächen im öffentlichen Straßenraum von den Parkgebühren befreit bleiben.

In der Begründung heißt es: Wegen der extrem schlechten Luftqualität in Düren entlang der alten B56 musste vor einigen Jahren ein Luftreinhalteplan aufgestellt werden.  Außerdem gab es eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen der Grenzwertüberschreitungen. In diesem Zusammenhang wurde u.a. beschlossen, dass E-Fahrzeuge durch kostenfreies Parken gefördert werden sollen.

Seit dem 30.11.2018 sind elektrisch betriebene Fahrzeuge, welche mit einem entsprechenden
„E-Kennzeichen“ ausgestattet sind, auf allen bewirtschafteten Flächen im öffentlichen Straßenraum von den Parkgebühren befreit. Die ausgewiesene Höchstparkdauer ist weiterhin zu beachten. Dazu ist die Ankunftszeit durch eine gut sichtbare Parkscheibe nachzuweisen.

Die Änderung der Parkgebührenordnung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024. Der Stadtrat soll nun anhand des vorliegenden Fahrzeugbestandes neu entscheiden. Wir sehen natürlich das Problem, dass auch E-Fahrzeuge wertvollen Raum in der Stadt brauchen und deshalb nicht dauerhaft gratis parken sollten. Vor dem Hintergrund der immer noch geringen Anteile der E-Fahrzeuge halten wir es jedoch für sinnvoll, die Regelung nun noch einmal zu verlängern. (Zitatende)

Ergänzend muss man auch berücksichtigen, dass ansonsten teilweise E-Fahrzeuge an Ladesäulen stehen würden, die eigentlich gar keinen Strom brauchen, – nur weil die Fahrer*innen so Parkgebühren vermeiden wollen. Nachfolgend ein älterer Beitrag zum Sachverhalt, dass auch riesige und nicht stadtverträgliche Fahrzeuge durch die E-Kennzeichen gratis parken können. Das ist nicht wünschenswert, aber derzeit noch nicht anders zu regeln.