Lärmaktionsplanung

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren
  • Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind
  • und die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
  • Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu
    überprüfen bzw. fortzuschreiben.
  • Derzeit wird in Düren die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 1 Juli 2024 abgeschlossen sein muss.
  • Weiterhin sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

    Das nachfolgende Ablaufschema zeigt den idealtypischen Verlauf bei der Aufstellung von
    Lärmaktionsplänen:
    Veröffentlichung der Lärmkarten
    Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit mit eigener Bekanntmachung (Phase 1 der
    Beteiligung)
    Überprüfung und Überarbeitung des letzten LAP Bekanntmachung und Auslegung des
    LAP Entwurfs sowie Beteiligung von TÖB und anderen Behörden, Gelegenheit zur
    Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase 2 der Beteiligung)
    Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung (Abwägung)
    Inkrafttreten des LAP durch Ratsbeschluss
    Berichterstattung über das Land an die EU

Quelle: dueren.de
Link zum Umgebungslärmportal: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Jetzt, im Dezember 2023, läuft der Zeitraum der Information über die Lärmkarten. Deshalb stellen wir das gerne an dieser Stelle ein. Wir werden weiter berichten. Neben weniger Autoverkehr ist E-Mobilität auch eine Maßnahme für weniger Lärm – deshalb haben wir als Beitragsbild neue Busse der Rurtalbus gewählt.

Update – PRESSEINFORMATION vom 05.12.2023: Stadt Düren erstellt vierte Runde der Lärmaktionsplanung

Düren. Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen identifizieren und analysieren, die Dürenerinnen und Dürener vor hohen Lärmbelastungen schützen und eine Zunahme des Lärms vermeiden – das ist das Ziel des Lärmaktionsplanes. Seit 2008 hat die Stadt Düren bereits drei Lärmaktionspläne aufgestellt. Aktuell wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens Mitte Juli 2024 abgeschlossen sein muss.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung ist die europäische Umgebungslärmrichtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Bei der Lärmkartierung wird die Lärmbelastung in Dezibel entlang etwa von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnlinien erfasst. Aus den gewonnenen Daten wird die Lärmbelastung farbig auf einer Karte dargestellt. Die neuen Lärmkarten für Düren sind kürzlich veröffentlicht worden. Sie sind online unter www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung oder auch im Rathaus (EG, Raum 005) einzusehen. Die Karte für Düren stellt, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr dar.

Eine frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des Lärmaktionsplanes. In einer ersten Phase können sich die Dürenerinnen und Dürener zu ihrer subjektiven Bewertung der Lärmbelastung äußern. Dabei geht es um Fragen wie: Wo in der Stadt fühlen Sie sich besonders von Verkehrslärm beeinträchtigt? Was trägt am meisten zur entsprechenden Lärmbelastung bei? Haben Sie Anregungen, wie der Lärm reduziert werden könnte? Welche Bereiche in der Stadt empfinden Sie als besonders ruhig und erholsam? Anregungen zur Lärmaktionsplanung der Stufe 4 können noch bis zum 8. Januar 2024 eingereicht werden. Schriftlich oder per E-Mail an tiefbauamt@dueren.de.

Die Anregungen werden gesammelt, ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs berücksichtigt. „Wir werden uns inhaltlich mit allen Anregungen befassen, aber die Beteiligung bedeutet natürlich nicht, dass alle Anregungen auch zwingend in den Lärmaktionsplan einfließen werden“, erklärt Jeanette Collet vom Amt für Tiefbau und Grünflächen der Stadt Düren. „Im Frühjahr 2024 findet mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans dann noch einmal eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Auch dann werden wir uns noch einmal mit den Anregungen auseinandersetzen und anschließend den Lärmaktionsplan aufstellen.“

Jeanette Collet weist außerdem darauf hin, dass auch das Eisenbahn-Bundesamt aktuell seinen Lärmaktionsplan überarbeitet. Auch diese Planung besteht aus zwei Beteiligungsphasen. „Die erste Phase der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ist bereits beendet. Aktuell ist der Lärmaktionsplan-Entwurf online einsehbar und bis zum 2. Januar besteht die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Entwurf und dem Beteiligungsverfahren zu geben“, so Jeanette Collet. Zu finden ist der Entwurf unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder www.eba.bund.de/lap.