„Mehrweg hat mehr Wert“ 10. November 202214. März 2024 | georg.schmitz Infos rund um das Thema Mehrweg in der Gastronomie. (Mit einem Update vom 8.12.2022)Am 1. Januar 2023 tritt eine Neuregelung im Verpackungsgesetz in Kraft: Das zusätzliche Angebot von Mehrweg-Lösungen für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken wird für viele Gastronomie – Betriebe zur Pflicht. Über die Umstellungen im Dürener Kino hatten wir bereits berichtet. In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen (Quelle: Bundesregierung 2021). Die Neuregelung im Verpackungsgesetz soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und damit die Umwelt und das Klima zu schonen. Die AWA Entsorgung GmbH, die für die Abfallberatung sowie die Öffentlichkeitsarbeit im ZEW zuständig ist, fördert die Abfallvermeidung als oberstes Gebot der Abfallwirtschaft und den nachhaltigen Konsum in der Region. Aus diesem Grund hatte sie eine Informationsveranstaltung „Mehrwegpflicht in der Gastronomie ab 2023“ gemeinsam mit der IHK Aachen und der Dehoga initiiert. Auch Vertreter der Lebensmittelüberwachung waren eingeladen und standen für Fragen zur Verfügung. Die gesetzlichen Bedingungen für die Betriebe wurden vorgestellt und Mehrweganbieter, die hier in der Region bereits tätig sind, konnten ihr System vorzustellen. Einzelne Gastronomen, die schon erfolgreich Mehrwegsysteme einsetzten, kamen zu Wort und berichteten über ihre Erfahrungen. Einen ähnlichen Termin hatten die Dürener Grünen früher auch schon zusammen mit der deutschen Umwelthilfe angeboten. Bei beiden Terminen gab es leider fast keine Teilnehmer*innen aus Stadt und Kreis Düren. Deshalb hier die wichtigsten Eckdaten und ein paar weiterführende Links:Restaurants, Bistros, Cafés, Frischetheken im Lebensmitteleinzelhandel und Lieferdienste, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ab dem 1. Januar 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten und diese auch zurücknehmen. In der gesetzlichen Regulierung ist verankert, dass eine Mehrwegvariante nicht teurer sein darf als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Es ist nicht ausreichend, Mehrwegverpackungen nur zum Verkauf anzubieten. Jedoch darf für die Mehrwegverpackungen ein Pfand erhoben werden. Regeln für große Betriebe (mehr als 5 Mitarbeiter* innen oder mehr als 80 m2 Verkaufsfläche, auch Ketten aus mehreren kleineren Niederlassungen):Betriebe, die Einwegverpackungen anbieten, müssen auch Mehrwegverpackungen als Alternative anbieten (eigene aus Kunststoff oder Glas, Mehrwegbehälter von bestehenden Pool-Systemen). Dabei darf für die Mehrwegverpackungen Pfand erhoben werden. Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder andere Vergünstigungen erhoben werden. Die Betriebe müssen Kunden informieren. Gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen müssen zum Beispiel auf Plakaten und Schildern angebracht werden. Betriebe müssen die eigenhändig ausgegebenen Mehrwegbehälter wieder zurücknehmen. Regeln für kleine Betriebe (bis zu 5 Beschäftigte und bis zu 80 m2 Verkaufsfläche, inkl. frei zugängliche Sitz- und Aufenthaltsbereiche):Auf Wunsch der Kundschaft müssen die Betriebe Essen und Trinken in die von der Kundschaft mitgebrachten Becher und Schalen füllen. Die Betriebe müssen auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln auf diese Möglichkeit hinweisen. Die geltenden Hygienebestimmungen und die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit müssen beim Befüllen der mitgebrachten Gefäße beachtet werden. Wir wünschen uns eine zügige Umsetzung der neuen Regelungen. Deshalb sprecht die von euch besuchten Betriebe auf das Thema an! Update: Dem Wunsch einer Vertiefung der Informationen und Kontakte kommen wir gerne nach. Hier nun die Vorträge von AWA und Recup:Mehrweg Infoveranstaltung der AWA Vortrag von Recup Links zu weiterführenden Informationen: http://www.rebowl.de http://www.vytal.org https://www.esseninmehrweg.de https://www.lebensmittelverband.de/de/lebensmittel/sicherheit/hygiene/hygiene-beim-umgang-mit-mehrwegbechern-behaeltnissen-pool-geschirr https://www.duh.de/becherheld/to-go-einkaufsfuehrer/ https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/muellvermeidung-in-kommunen; https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehrweg-fuer-speisen-getraenke-mitnehmen; https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/gewerbe-Kommune/mehrwegsysteme-to-go-fuer-lebensmittelund-getraenke(Anforderungen an Mehrwegbehältnisse: Damit die Mehrwegbehältnisse, die zum Einsatz kommen auch geeignet sind, gibt das UBA als Orientierungshilfe den Flyer „Mehrweg bewegt mehr“ mit den Empfehlungen des Blauen Engels heraus.) Das Thema wird uns in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin beschäftigen, neben den Anbietern von leckeren Speisen und Getränken zum Mitnehmen, müssen auch die Verbraucher informiert werden, schließlich sind Einwegverpackungen in diesem Bereich vermeidbarer Abfall. Der Einsatz sowohl von Pfandgefäßen als auch eigenen mitgebrachten Gefäßen vom Kunden – sofern die Hygienespielregeln beachtet werden – bietet hier eine gute Gelegenheit Ressourcen zu schonen. Essen ist nicht nur reine Nahrungsaufnahme, sondern auch Genuss. Die Vorstellung, aus einem Berg von Abfall zu essen, passt definitiv nicht dazu. Die AWA stellt Unterlagen zur Verfügung, gerne können die Mehrwegflyer zur Auslage angefordert werden. Gastronomiebetriebe erhalten an vielen Stellen Beratung, u.a. bei den Fachverbänden (wie der Dehoga) und der AWA https://www.awa-gmbh.de/ und https://www.awa-gmbh.de/wpfd_file/flyer-mehrweg/ sowie dort per Mail unter nicole.luerken@awa-gmbh.de. Viele anbieterunabhängige Informationen gibt es auch bei der Deutschen Umwelthilfe DUH: https://www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/ undhttps://www.duh.de/mehrweg-mach-mit/ Bild: Behälter des Systemanbieters Rebowl an einem Imbiss in Jülich