„Fahrradschutzstreifen“ (mit Update) 17. August 202214. März 2024 | georg.schmitz Vom 23. bis 26.08.2022 soll vor Ort für gegenseitige Rücksichtnahme geworben werden. Für Fahrradschutzstreifen gibt es gesetzliche Regeln. Immer wieder kommt es vor, dass sich Autofahrerinnen oder Autofahrer nicht daran halten und den Bereich beispielsweise als Parkplatz missbrauchen oder den Mindestabstand beim Überholen unterschreiten. Aber auch Radfahrerinnen und Radfahrer sind bei der Nutzung des Fahrradschutzstreifens oft unsicher. Mit einer „Aktionswoche Fahrradschutzstreifen“ will das Ordnungsamt der Stadt Düren jetzt für das Thema sensibilisieren und über den rechtlichen Hintergrund informieren. In der kommenden Woche, konkret vom 23.08. bis 26.08.2022, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes an verschiedenen Schwerpunkten vor Ort sein, um dort auch mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Ziel ist es, für gegenseitiges Verständnis und Rücksicht im Verkehr zu werben. Das Fahrrad ist mittlerweile fester und wachsender Bestandteil des Verkehrs, auch in Düren. Bei der Entscheidung aufs Fahrrad zu steigen, spielt neben der Umwelt für viele Menschen die Sicherheit eine wichtige Rolle, was zur Folge hat, dass in der Stadt immer mehr Radverkehrsanlagen angelegt werden. Neben Radwegen und Radfahrstreifen gehören auch Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen zu diesen Anlagen. Sie sind aber, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel werden sie auf der Fahrbahn durch weiße, gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet. Zwar bestimmt die bekannte Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine Definition ist aber in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO zu finden. Daraus schließt sich auch, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer einen Schutzstreifen durchgängig nutzen können, aber nicht müssen – und, dass für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ein absolutes Halte- und Parkverbot besteht. Ein nicht zulässiges Halten auf einem Fahrradschutzstreifen wird laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 55 Euro geahndet. Werden zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert und/oder gefährdet, ist auch das Abschleppen verhältnismäßig. Damit es nicht erst so weit kommt, will das Ordnungsamt der Stadt jetzt aktiv aufklären. Foto unten: Fahrradschutzstreifen in der Kölnstraße (Stadt Düren -Pressestelle-Helmut Göddertz) Ergänzungen von uns: Manche Schutzstreifen haben zu wenig Platz zu parkenden Autos, so dass Dooring – Unfälle drohen. Es sollte immer ausreichend Platz zu den Fahrzeugen gehalten werden. Über die Zukunft mancher Streifen muss demnächst beraten werden. Auch gilt der Überholabstand von 1,5 Meter innerorts zu allen Radfahrenden, egal wo diese fahren. Es fällt auf, dass an Schutzstreifen noch enger überholt wird, als ohne diese Streifen. Ein sicheres Überholen ist i.d.R. nur möglich, wenn die Gegenfahrbahn frei ist! Aktion Dürener Bürger*innen PRESSEINFORMATION 26.08.2022 – Positive Bilanz der „Aktionswoche Fahrradschutzstreifen“ Das Ordnungsamt der Stadt Düren zieht ein positives Fazit der „Aktionswoche Fahrradschutzstreifen“: „Wir sind sehr, sehr zufrieden. Uns ging es bei der Aktionswoche nicht darum, die Keule zu schwingen, sondern aufzuklären“, erklärt die Leiterin des Ordnungsamtes, Simone Warawko. „Wir haben in den vergangenen Tagen viele Gespräche mit Autofahrerinnen und Autofahrern geführt, die auf Fahrradschutzstreifen angehalten oder sogar geparkt hatten. Die Reaktionen waren überwiegend positiv. Die große Mehrheit war einsichtig.“ Während der Aktionswoche haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes insgesamt rund 70 Aufklärungsgespräche geführt. Schwerpunkte waren dabei die Schenkelstraße, die Tivolistraße, die Rütger-von-Scheven-Straße, die Schützenstraße und die Bismarkstraße. „Gerade in den Bereichen kommt es häufig vor, dass Autofahrerinnen und –fahrer nur mal kurz halten, um zum Beispiel bei der Bank Geld abzuheben“, berichtet Warawko. „Das ist menschlich, aber für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sehr gefährlich. Denn selbst wenn das Auto nur kurz auf dem Fahrradschutzstreifen steht, die Radfahrer müssen dann auf die Straße ausweichen.“ Seit der Änderung des Bußgeldkatalogs im November 2021 ist das Halten oder Parken auf dem Fahrradschutzstreifen verboten. Verstöße werden mit einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 55 Euro geahndet. „Diese eigentlich nicht mehr so neue Regelung ist aber offenbar noch nicht bei allen angekommen“, sagt die Leiterin des Ordnungsamtes. „Wir hatten in der letzten Zeit zunehmend Beschwerden. Deswegen haben wir jetzt die ‚Aktionswoche Fahrradschutzstreifen‘ durchgeführt, um ein Signal zu setzen. Und das hat funktioniert.“ Stadt Düren -Pressestelle- Wir Grüne meinen: Nach der guten Informationswoche müssen Verstöße jetzt auch konsequent geahndet werden! Das Problem der blockierten Schutzstreifen ist sehr massiv in Düren.