23. August 2020 | barbara.andrae Pressemitteilung zur Erhebung von Anliegerbeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen Bürger von Langerwehe werden entlastet. Werden Straßen in einer Gemeinde ersetzt oder verbessert, so sind diese Kosten teilweise durch die Anlieger*innen zu tragen. In der Ratssitzung vom 12. August 2020 wurde nunmehr über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beraten, der zum Ziel hatte, den Kostenanteil der Anlieger*innen wesentlich zu mindern. Hans-Jürgen Knorr (Sprecher der Fraktion) argumentierte, dass in der Vergangenheit und nach dem derzeitigen Stand der Satzung auf die Anlieger*innen oft und vor allem unerwartet beträchtliche Forderungen zukommen könnten. Zu denken sei hier beispielweise an eine junge Familie, die sich ein älteres Objekt gekauft hat oder eine Rentnerin, die seit vielen Jahren in ihrem Häuschen wohnt. Für diese sei die Nachforderung manchmal kaum zu finanzieren. Auf eine derartige Zahlung einstellen konnten sie sich vorher nicht. Diese kämen vielmehr völlig überraschend. Vor dem Hintergrund, dass die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge Spannen vorsieht, haben Bündnis 90/Die Grünen nunmehr eine Möglichkeit gesehen, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Denn in Langerwehe lagen die Beiträge eher an der oberen als an der unteren Grenze. Diese Argumente konnten auch die anderen Fraktionen überzeugen und so wurde einstimmig beschlossen, in der zu überarbeitenden Satzung die Beiträge auf den Minimum- Beitrag nach der Mustersatzung zu senken. Eine gute Entscheidung, mit der die Gemeinde werben kann. Besser wäre es natürlich gewesen, wenn das Land NRW wie einige andere Bundesländer die Kosten voll übernommen hätte und nicht nur zu 50 % fördern würde. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (seit 1.1.2020) tritt noch eine weitere Verbesserung in Kraft. Die Gemeinden werden verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen über einen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (5 Jahre), das mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben und vom Rat zu beschließen ist. Dort können dann die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig sehen, ob und wann in ihrer Straße eine Erneuerung oder Verbesserung geplant und Kosten auf sie zukommen werden.