Umweltfrevel am Ruruferradweg

Baumfällung Monte Mare

Mit Entsetzen haben wir festgestellt, dass es in Höhe des Freizeitbades Monte Mare scheinbar zu massiven Verstößen gegen gleich mehrere Naturschutzauflagen gekommen ist. Es wurden zahlreiche – auch gesunde – Bäume gefällt, zudem Büsche und Sträucher an der Ruruferböschung entfernt sowie Bodenaushub und Baumaterial wie Betonreste dort abgeladen. Hierbei könnte es sich um Verstöße gegen zahlreiche Auflagen handeln, denn die Böschung genießt (oder sollte ihn zumindest genießen!) einen ganz besonderen Schutz als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH), als Naturschutzgebiet (NSG), als prioritärer Lebensraum „Weichholzaue“ sowie als gesetzlich geschütztes Biotop nach Bundesnaturschutzgesetz.


Leider will es keiner gewesen sein. Die Gemeindeverwaltung Kreuzau räumt zwar ein, dass dort Bäume wegen der Verkehrssicherungspflicht gefällt wurden. Betrachtet man jedoch die zum größten Teil gesunden Schnittflächen, so kommen hieran allerdings Zweifel auf. Außerdem wurden diese Bäume frühestens im März gefällt, also keinesfalls schon – wie behauptet – Anfang des Jahres, so dass auch noch gegen das Verbot, Bäume bis maximal Ende Februar zu fällen, verstoßen wurde.
Der Kreis Düren trägt zwar vor, dem Freizeitbad Monte Mare eine Baugenehmigung für die neue Terrasse (direkt unten bündig mit dem Ruruferradweg) gegeben zu haben. Er distanziert sich aber von allen „Taten“ an der Ruruferböschung selbst. Die Geschäftsleitung vom Monte Mare kann sich die Fällarbeiten und die Zerstörung der Uferböschung auch nicht erklären, obwohl die Fällarbeiten und damit eine Verbreiterung des Ruruferradweges sich exakt auf die Höhe der Monte-Mare-Terrasse beschränken.
Der Wasserverband Eifel-Rur, zuständig für die Böschung, hat ebenfalls eine erstaunte Anfrage an die Gemeindeverwaltung gerichtet.
Angeblich weiß keiner, wer hier für wen und für welchen Zweck gehandelt hat. Inzwischen wurde die Presse eingeschaltet und wir behalten uns auch eine Strafanzeige vor.


Wir Grüne setzen uns immer wieder für den Erhalt der Natur, besonders für den Erhalt bedrohter Bäume ein. Aber auch wir stellen nicht unerbittlich die Interessen der Natur über eventuell anders gelagerte Interessen. Wir erwarten jedoch dann, dass diese unterschiedlichen Interessen in einem offenen demokratischen Prozess ausgehandelt werden. Und sollte die Natur dabei das Nachsehen haben (so ist es ja meistens), dann greift die Festlegung und Kontrolle eines gesetzlich vorgeschriebenen angemessenen Ausgleichs (siehe Baugesetzbuch § 1a).
Diese Schaffung von unerlaubten Tatsachen stellt einen zutiefst undemokratischen Prozess dar und legt offen, dass in unserer Gemeinde wieder einmal Kräfte am Werk waren, denen der Wert unserer einzigartigen Natur trauriger Weise nicht gewahr ist. Und noch mehr! Wer nimmt eigentlich das Recht für sich in Anspruch, sich zugunsten eigener Interessen an demokratischen Prozessen transparenzlos vorbei zu schmuggeln? Dieses Recht hat niemand! Autorin: Astrid Hohn