Rheinstraße sicherer machen

Antrag der AmpelPlus auf unsere Anregung hin:

Sehr geehrter Herr Larue, wir bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Rheinstraße“ in die Sitzung des nächsten Stadtrates.

Vorschlag Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Rheinstraße zwischen Birkesdorf und Mariaweiler zu entwickeln, ggf. auch unter Einbeziehung externer Planer.

Begründung:
Seit Jahren ist bekannt, dass zwischen der Rurbrücke in Birkesdorf und Mariaweiler Verbesserungen für den Radverkehr nötig sind.
Dies ist u.a. ein wichtiger Schulweg zur Anne Frank Gesamtschule.
Alle bisherigen Versuche, durch Grunderwerb die Anlage von Radwegen zu verwirklichen, schlugen fehl. Dabei handelt es sich nur um Grünstreifen und es würden keine großen Nachteile für die Grundstückseigentümer entstehen. Dem Vernehmen nach war ein Grundstücksankauf prinzipiell schon möglich, aber dann hätte man wieder LKW zulassen müssen – was damals niemand wollte.
Als Notmaßnahme wurden vor Jahren Markierungen aufgebracht, die inzwischen verblasst und auch nicht mehr in dieser Form zulässig sind.

Im nächsten Jahr soll nun die notwendige Sanierung der Asphaltdecke erfolgen. Die Fahrbahnbreite lässt dann keine normgerechten Schutzstreifenmarkierungen zu. Eine nagelneue Straße ohne Randmarkierungen wird dann noch mehr zum schnellen Fahren verleiten und die Schüler*innen gefährden. Es wird dadurch noch schwieriger, Schüler*innen zu motivieren, mit dem Rad zur Schule zu fahren. Deshalb muss nun zügig eine Lösung erarbeitet werden.

Geprüft werden muss dabei u.a. erneut der Grunderwerb.

Da LKW in Birkesdorf ohnehin nicht an die Rurbrücke fahren dürfen, spricht nichts dagegen, nun Radwege zu bauen. 

Alternativ sollte eine Einbahnstraßenregelung für den motorisierten Verkehr mit Freigabe für den Radverkehr geprüft werden.

Sollte nur eine einfache Fahrbahnsanierung vorgenommen werden, müssen als Sofortmaßnahme nach der Sanierung zumindest großzügige Beschilderungen auf den Radverkehr und den Mindestüberholabstand von 1,5 Metern hinweisen. Das Tempo 50 km/h ist mittels einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage für beide Fahrtrichtungen zu überwachen.