Freispruch für Soli-Besucher des Hambacher Forstes

Foto: Boslar

Widerstand gegen Anzeigen im Zusammenhang “Räumung im Hambacher Forst” lohnt sich

Im Kontext der Räumung des Hambacher Forstes (2018) kontrollierte die Polizei willkürlich und mit vielen Schikanen Menschen, die sich im “Gefahrengebiet” bewegten. So auch Teilnehmer*innen der Landeskonferenz der Anti-Atom-Bewegung welche in der Räumungsphase den Hambacher Forstes besuchten. Einem der kontrollierten wurde vorgeworfen, er hätte einen Polizisten als “Du Asi” beleidigt.

Urteil: “Der Angeklagte wird freigesprochen.”
“Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse . . . Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.” Das Urteil ist rechtskräftig.

Danke an Rechtsanwalt Christian Mertens (Köln), ans Anti-RRR-Team und an die solidarischen Besucher*innen beim Prozess.
Auch bei solch “kleineren” Prozessen geht es um angedrohte Strafen von zum Beispiel 1400 Euro plus Verfahrenskosten. Dies kann schnell in die mehrere Tausende gehen, ist also auch ein Einschüchterungsinstrument.
Aber dieser Prozess zeigt auch: Widerstand gegen (bestimmt massenhaft verschickte) Strafbefehle (wie im Zusammenhang mit der Räumung) kann sich lohnen!

(Quelle: antiatomeuskirchen.de)