Fahrradforum

Fahrradforum der Stadt Düren am 2.11.2016: Diesmal besichtigte und diskutierte das Fahrradforum die Radverkehrsführung auf Tivolistraße und Valencienner Straße einschließlich der Kreuzungssituationen.

In der Tivolistraße gibt es zwischen Musikschule und Rurbrücke ordentliche Schutzstreifen. Doch wie soll es dann weitergehen? Über die Rur und im weiteren Verlauf bis zur Valencienner Straße gibt es einen Radweg in der Nebenanlage mit Benutzungspflicht. Die Verwaltung schlägt vor, diese Situation so zu belassen, da die Fahrbahn stark befahren ist und die Fahrbahnbreite keine Schutzstreifen zulässt. Diese Auffassung wurde von den Vertretern der CDU und der DKB gestützt. Wegen der gefährlichen Situation an der Mariaweiler Straße, wo Fahrzeuge mit recht hoher Geschwindigkeit abbiegen und RadlerInnen oft nicht beachten, plädierte Georg Schmitz von den Grünen dafür, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. „Jede/r soll selbst entscheiden können, wo er fahren möchte, denn die Nebenanlage ist objektiv eben nicht sicherer!“ Er erläuterte nochmals das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Radwegebenutzungspflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2010 entschieden und in allen Punkten das Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.08.2009 bestätigt, mit dem die Benutzungspflicht für zwei kombinierte Geh- und Radwege am Stadtrand von Regensburg aufgehoben war. Das Bundesverwaltungsgericht fasste seine abschließende Entscheidung so zusammen: Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Das Gericht wies die Revision der Stadt Regensburg und der Landesanwaltschaft Bayern zurück. Straßenverkehrsbehörden in ganz Deutschland werden diese Entscheidung zu beachten haben.

Schmitz, der diese Strecke selbst oft auf dem Fahrrad fährt, bewertet das Risiko an der Kreuzung Mariaweiler Straße deutlich größer, als bei einer Fahrt auf der Fahrbahn. „Die Beibehaltung der Radwegebenutzungspflicht dient nur der Förderung eines flüssigen Autoverkehrs und ist nicht zeitgemäß, wenn man den Radverkehr fördern will,“ so seine Einschätzung.

Im weiteren Verlauf gibt es oft gefährliche Situationen an der Zufahrt zum ATU Grundstück und an der sehr engen Ecke, an der es auf die Valencienner Straße geht. Setzt man die Fahrt Richtung Gürzenich fort, kommt man nach etwa 50 Metern auf den dort markierten Angebotsstreifen, der zu einem Radfahrstreifen werden soll. Bei der Einfädelung besteht eine weitere Gefahrensituation. Die Forderung, die Radwegebenutzungspflicht in dieser ganzen Achse aufzuheben, stieß auf wenig Gegenliebe der anderen Teilnehmer. Nun soll zunächst eine Einschätzung der Polizei eingeholt werden, ehe die Beratung im Verkehrs – und Bauausschuss fortgesetzt wird.
Schauen wir auf die Fahrt von Gürzenich in die Stadt. Dort kommt man auf dem Angebotsstreifen bis an den Ellernbusch. Die Verwaltung will bei der nötigen Neumarkierung aus dem Angebotsstreifen (den es in der STVO nicht gibt) einen Radfahrstreifen machen, aber dann wird man auf die Nebenanlage geleitet. Die Verwaltung will an diesen Zustand nichts ändern, obwohl sie im weiteren Verlauf Höhe Willi-Brand-Park auf die Radwegebenutzungspflicht verzichten will. Es ist unlogisch und verwirrend für alle Verkehrsteilnehmer, wenn man nur diese 100 Meter die Fahrt auf der Fahrbahn unterbricht, um den Fluss des Autoverkehrs zu beschleunigen. Wenn RadlerInnen sich hinter der Kreuzung wieder auf den Schutzstreifen einsortieren, kommt es zu einer weiteren kritischen Stelle. Wenn man aus Gürzenich kommend in die Tivolistraße abbiegen will, müsste man eine „Bettelampel“ betätigen und ggf. länger warten als auf der Fahrbahn. Schmitz plädierte auch hier eindringlich für eine legale Fahrmöglichkeit auf der Fahrbahn.
Einige positive Ergebnisse gab es aber auch: Die Benutzungspflicht auf der Mariaweiler Straße und der Valencienner Straße zwischen Monschauer Straße und Beginn des Schutzstreifens Höhe Ellernbusch entfällt. An der Einmündung Mariaweiler Straße in die Tivolistraße sollen die Radler/innen, die legal auf der linken Seite ankommen, mit Bodenmarkierungen auf die vorgesehene Querung geleitet werden und Richtung Brücke sollen Geisterradler (also auf der Tivolistraße links) mit Warnhinweisen auf dem Boden auf das Fehlverhalten hingewiesen werden.  Und es ist auch lobenswert, dass an der breiten Valencienner Straße der Angebotsstreifen in einen STVO konformen Radfahrstreifen ummarkiert wird, denn die bisherige Situation ist nicht STVO konform und wurde von den Grünen schon oft kritisiert. (Siehe Bild)

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