Vorstellung Bürgerausschuss 3. Juni 2015 | georg.schmitz Nach der Kommunalwahl 2014 haben wir eine neue Form der Bürgerbeteiligung geschaffen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. Möchten Sie, dass Ihr Anliegen politisch behandelt wird, können Sie sich an den neueingerichteten Bürgerausschuss wenden. Stellen Sie in diesem Fall bitte einen Bürgerantrag. Was ist ein Bürgerantrag? Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Düren fällt, einreichen. Welche Themen kann mein Bürgerantrag enthalten? Bürgeranträge sind möglich für alle Themen der örtlichen Gemeinschaft, für die der Rat der Stadt Düren zuständig ist. Das können zum Beispiel sein:• Kindergarten/Schulen/Spielplätze• Verkehrsberuhigung/Verkehrsplanung• ÖPNV• Grünpflege und vieles mehr Wer darf einen Bürgerantrag stellen? Die Gemeindeordnung (§ 24 GO NRW) ermöglicht jedem, d.h. allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, also auch Minderjährigen, Ausländern und Staatenlosen sowie Vereinen und Initiativen usw., einen Bürgerantrag zu stellen. Muss ich Vorschriften erfüllen? Der Bürgerantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden. Im Anschreiben muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne an uns wenden und sich zunächst beraten lassen, um anschließend einen Bürgerantrag zu stellen. Wer berät und entscheidet über meinen Bürgerantrag? In Düren werden Bürgeranträge vom Bürgerausschuss beraten. Die Sitzungen des Bürgerausschusses sind öffentlich.Handelt die Stadt Düren jedoch im Auftrag des Landes bspw. als Untere Straßenverkehrsbehörde in Angelegenheiten der Straßenverkehrsordnung, schließt dies die Behandlung im Bürgerausschuss aus. Wie läuft die Sitzung ab? Sobald ein Bürgerantrag aufgerufen wird, hat zuerst die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Möglichkeit, einen maximal zehnminütigen Wortbeitrag zu halten und dem Ausschuss den Bürgerantrag kurz zu erläutern. Im Anschluss daran beginnt die Beratung, bei der auch Fachleute aus der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen.Der Antragsteller wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des Bürgerausschusses schriftlich unterrichtet. Kontakt: Bürgerausschuss der Stadt Düren, Dezernat Bürgermeister, SitzungsbüroMarkt 2, 52349 Düren, buergerausschuss@dueren.de Vorsitzende ist Maria Wallraff aus der Grünen – Ratsfraktion