Antrag zur Brücke Heinz-Emonds-Str. 21. Mai 2015 | barbara.andrae Wie bereits berichtet, stimmten die Grünen schon in der Ratssitzung vom 23.03.2015 geschlossen für den Erhalt der Brücke. In der Sondersitzung des Rates vom 28.04.2015, die auf Antrag der Grünen Fraktion einberufen wurde, bekräftigten sie nochmals ihre Entscheidung und legten ihre Gründe dar. Heute wird das Schicksal der Brücke zum dritten Mal Thema einer Ratssitzung in der Gemeinde Langerwehe sein. Lesen Sie hier den Antrag der Grünen Fraktion: Mit Schreiben vom 13. Mai 2015 haben die Fraktionen von SPD/FDP und CDU einen Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes zum Thema „Fußgängerbrücke Heinz-Emonds-Str.“ gestellt. Es ist damit davon auszugehen, dass in der Ratssitzung darüber beraten wird, insoweit die Erweiterung der Tagesordnung beschlossen wird. Die Zielrichtung der Anträge ist im Wesentlichen zu begrüßen. Um den genannten Fraktionen Gelegenheit zu geben vor der Ratssitzung unsere Sichtweise zu kennen und ggf. darüber noch zu beraten, möchten wir folgende Hinweise geben. Die angeführten „neuen“ Erkenntnisse sehen wir nicht als neu an. Wir hatten die Ausführungen jederzeit so verstanden, dass das Zeitfenster in den Sommerferien nur für eine Instandsetzung bedeutend war. Dass zwingend auch ein Abriss nur in diesem Zeitfenster sinnvoll erfolgen müsste war nie Thema. Dessen ungeachtet würden wir es bei der derzeitigen Sachlage (Instandsetzung im angesprochen Zeitfenster nicht mehr möglich) auch für sachdienlich halten, ein weiteres Gutachten durch eine anderes Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Dabei sollten jedoch nicht nur die Alternativen eines Abrisses und eines möglichen Neubaus sondern auch die der Instandsetzung untersucht werden. Die uns bisher erteilten Auskünfte aus dem vorliegenden Gutachten geben mehr Fragen als Antworten. Konkrete Angaben zur Nutzungsdauer, zu einer möglichen Gefahr für den Bahnverkehr und zum letztmöglichen Zeitpunkt einer erforderlichen Sanierung/Abriss fehlen. Der Text des Gutachtens liegt uns im Übrigen nicht schriftlich vor. Es wurde lediglich in den Beratungen aus dem Gutachten zitiert. Konkret sollten im Gutachten folgende Fragen beantwortet werden: Bis zu welchem Zeitpunkt ist ohne eine Sanierung eine Nutzung für Fußgänger und Radfahrer möglich? Sind kurzfristig (mit Angabe was als kurzfristig zu sehen ist) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für den Zugverkehr erforderlich? Welche Kosten würden hierfür entstehen? Falls kurzfristig keine Maßnahmen nötig sind, wäre zu klären, bis zu welchem Zeitpunkt ohne wesentliche Verschlechterung des Zustandes eine endgültige Sanierung aufgeschoben werden kann. Welche Kosten würden dadurch anfallen? Welche Kosten entstehen durch ein zweites Gutachten? Darüber hinaus kann es durchaus schon jetzt sinnvoll sein, Überlegungen und Konzepte für einen Neubau zu entwickeln. Zum Tragen käme dies jedoch erst dann, wenn sich eine Instandsetzung als nicht sinnvoll erweisen würde. Wir bitten unsere Hinweise für die Ratssitzung als Tischvorlage zu verteilen. Die Fraktionsvorsitzenden der SPD/FDP und der CDU haben dieses Schreiben heute per Mail erhalten.