Katzenschutzverordnung 12. November 2014 | barbara.andrae Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Langerwehe beantragt die Einführung einer Kastrations – und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Langerwehe. Dieser Antrag wurde in Zusammenarbeit mit SAMT e.V. Jülich und dem Tierschutzverein des Kreises Düren erarbeitet. Beide Vereine und befragte TierärztInnen befürworten und fordern diese Verordnung, die es schon seit einigen Jahren in vier Kommunen des Kreises gibt. Auch Landrat Wolfgang Spelthahn sprach sich in einer Sendung des WDR Anfang 2014 öffentlich für die Einführung der Katzenschutzverordnung in allen Kommunen des Kreises Düren aus. Auszug aus dem Antrag: „Der Rat der Gemeinde Langerwehe möge beschließen: Die Gemeinde Langerwehe führt eine Satzung zur Katzenschutzverordnung durch eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen ein. Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz. Die einzelnen Katzen leiden hierdurch unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Zudem können durch eine Überzahl von Katzen auch Singvogelarten bedroht sein. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von 3 überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft. So können in sieben Jahren bis zu 420.000 Tiere entstehen (Stickwort Katzenpyramide). Der Abschuss von Katzen ist hierbei aus Tierschutz- und Effektivitätsgründen kein geeignetes Mittel: 10.000 Katzen werden im Jahr alleine in NRW abgeschossen. Dies bedeutet eine Missachtung der emotionalen Nähe der BesitzerInnen zu ihrem Tier und natürlich des Lebens der Katzen selbst. Zudem ist der Abschuss in Anbetracht der übergroßen Anzahl von Katzen kein angemessenes Mittel. Hinzu kommt, dass die Bejagung von Katzen in bewohntem Gebiet nicht erfolgen kann. Der aktuelle Entwurf des Landesjagdgesetzes NRW sieht auch aus diesen Gründen vor, die Jagd auf Katzen zu verbieten. Die Regulierung der Katzenpopulation ist nicht Sache des Jagdwesens. Sinnvoll ist es deshalb einen Lösungsansatz zu wählen der nicht die Symptome, sondern Ursachen des Problems der Überpopulation bekämpft. Im Sinne des Tier- und Artenschutzes ist deshalb ein Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot angebracht. Die Kastration verhindert die Fortpflanzung und wirkt damit der Überpopulation entgegen. Die Kennzeichnung und Registrierung dienen der Identifizierung der Katze. So kann eine verirrte/entlaufene/gefundene Katze schnell und einfach wieder ihrem Besitzer/ihrer Besitzerin zugeführt werden. Dies führt auch dauerhaft zu einer Entlastung der örtlichen Tierheime, die schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, was auch und insbesondere für das einzige Tierheim im Kreis Düren gilt. Insgesamt ist mit dem beantragten Vorhaben – welches im Übrigen bereits vier Kommunen im Kreis Düren in die Tat umgesetzt haben – ein Weg gewählt, der dem Tier und den BesitzerInnen Respekt zollt, dem Artenschutz dient und eine effektive Ursachenbekämpfung betreibt.“ Den ganzen Antrag lesen Sie hier: Antrag auf Katzenschutzverordnung Fraktion Langerwehe