Wie viele Ortsvorsteher braucht Langerwehe? 16. März 2014 | barbara.andrae In der Ratssitzung vom 13.März 2013 wurde von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, die Anzahl der Ortsvorsteher von 10 auf 5 zu mindern. Denn die derzeitige Bildung der Bezirke in unserer Gemeinde steht in einem krassen Missverhältnis zu den Vorgaben des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung.Danach fördern die Gemeinden das Wohl der Einwohner in freier Selbstverantwortung durch ihre von den Bürgerschaft gewählten Organe. Nach § 39 der Gemeindeordnung kann das Gemeindegebiet in Bezirke (Ortschaften) eingeteilt werden. Dabei ist nach Absatz 1 Satz 2 auf die Siedlungsstruktur, die Bevölkerungsverteilung und die Ziele der Gemeindeentwicklung Rücksicht zu nehmen. Die Einwohnerzahlen der bisherigen Bezirke stellen sich grob wie folgt dar: Langerwehe 4.200 Jüngerdorf/Stütgerloch 2.700 Pier 490 Hamich, Heistern, Wenau, Schöntal 2.100 Merode 750 Schlich 2.400 D`horn 400 Geich 230 Obergeich 320 Luchem 710 Summe ca. 14.300 Wir meinen, dass kleinere Ortsteile zusammengefasst werden könnten ohne dass der Bezug zu der Bevölkerung verloren geht. Unstreitig dürfte sein, dass Ortsvorsteher sinnvoll und wichtig sind. Ihre tägliche Leistung und ihr persönlicher Einsatz für die Bewohner der jeweiligen Ortsteile werden oft nicht ausreichend genug gewürdigt. Wir fragen uns aber: Muss es für jeden noch so kleinen Teilort einen eigenen Ortsvorsteher geben? Nach der vorgeschlagenen Neuregelung würde sich folgendes Bild ergeben: Langerwehe 4.200 Jüngersdorf/Stütgerloch/Pier 3.190 Hamich, Heistern, Wenau, Schöntal 2.100 Merode/Schlich/D`horn/Geich/Obergeich 4.100 Luchem 790 Mit diesem Vorschlag würde einerseits die Bevölkerungsverteilung (Einwohnerzahl), die Siedlungsstruktur (räumliche Nähe der Gemeindeteile) sowie die Ziele der Gemeindeentwicklung (hier Zusammenwachsen von Schlich und D`horn bzw. Jüngersdorf und Pier) Rechnung getragen. Der Ortsteil Luchem ist wegen der entfernteren Lage ohne konkrete Berührungspunkte zu anderen Gemeindeteilen gesondert zu beurteilen. Es stellt sich die Frage, warum es z.B. für Hamich, Heistern Wenau und Schöntal nur einen einzigen Ortsvorsteher gibt, ob wohl diese Ortschaften weiter auseinanderliegen. Die nahe beieinanderliegenden kleineren Ortsteile von D`horn Geich und Obergeich sollen dagegen einen eigenen benötigen. Weder Bevölkerungsverteilung, noch Siedlungsstruktur noch die Ziele der Gemeindeentwicklung geben hierfür eine plausible Erklärung. Dies sind aber die einzigen Voraussetzungen für die Abgrenzung der Bezirke nach der Gemeindeordnung. Ähnliches gilt für den Ortsteil Pier. Hier sieht man doch ein Zusammenwachsen (z.B. in der gemeinsamen Kapelle mit Gemeinschafträumen, im von beiden Ortsteilen genutzten Bürgerhaus und in den gemeinsamen Veranstaltungen). Hier wird also offensichtlich nicht das Zusammenwachsen gefördert sondern an den Tatsachen vorbei eine Trennung dargestellt. Folgte man den Argumenten von CDU und SPD so müsste man auch für die Umsiedler aus Inden oder die Neubürger am Selebach einen eigenen Ortsvorsteher installieren. Nebenbei bemerkt, die Anzahl der derzeitigen Ortsvorsteher führt für die kommende Legislaturperiode zu Kosten von ca. 90.000 €. Die Minderung würde zu Einsparungen von 34.000 € führen. Ein entsprechender Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN auf Minderung wurde wiederum von den Ratsvertretern der CDU und der SPD abgelehnt. Vielleicht hängt dies damit zusammen, dass die Ortsvorsteher von den jeweiligen Parteien aufgestellt werden und damit auch als Vertreter der Parteien in den Ortsteilen fungieren können. Die Mehrkosten für die Gemeinde und der Regelungszweck der Gemeindeordnung sind dann offensichtlich nicht so wichtig.