Dichtheitsprüfung in Langerwehe: Neue Fristen!

Jeder Grundstückseigentümer muss es inzwischen auf dem Plan stehen haben: Die „Dichtheitsprüfung“, die in NRW (eigentlich) bis zum 31.12.2011 Pflicht ist und teilweise enorme Kosten verursachen kann. Nun gab es zum Schluss Bewegung auf Landesebene und es wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die bisherige Frist zu verlängern. Diese nachträglich eingeräumte Fristmöglichkeit wurde Fraktionsübergreifend von mehreren Fraktionen (auch von uns) zur Kenntnis genommen und die Gemeinde darauf hingewiesen, mit der Bitte, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Nunmehr, im nächsten Bauausschuss am 22.09.2011 werden als TOP 9 die neuen Fristen zur Abstimmung gestellt, als da vorgesehen sind:

  • Jüngersdorf, Hamich, Wenau, Heistern (Wasserschutz): 2015
  • D’Horn: 2016
  • Merode + Paradiesstraße: 2017
  • Schlich (südl. Teil): 2018
  • Schlich (Nördl. Teil) + Eifelstraße: 2019
  • Geich, Obergeich: 2020
  • Luchem, Heistern (ohne Wasserschutz): 2021
  • Langerwehe Süd: 2022
  • Langerwehe Nord: 2023
Die Einteilung der Prüfgebiete erfolgte keinesfalls „mit dem Würfel“: Die Verlängerung der Frist ist an Vorgaben gebunden, u.a. die Prüfung der Kanalisation durch die Gemeinde in eigener Regie. Dabei wurde die Einteilung der Gebiete nach dem jeweiligen „Schadenspotential der öffentlichen Abwasseranlage“ vorgenommen. 

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