Schrotthändler in Langerwehe (Update)

Ich habe gestern die Gemeindeverwaltung angeschrieben und darum gebeten, das aktuelle Prozedere hinsichtlich der „Schrotthändler“ in unserer Gemeinde zu prüfen. Nun mag es an meinem subjektiven Empfinden liegen, aber ich habe zunehmend den Eindruck, dass diese Händler bzw. Sammler inzwischen fast täglich, teilweise gar mehrmals, anzutreffen sind. Dabei versuchen sie legitimerweise, in allen erdenklichen Formen, auf sich Aufmerksam zu machen. Dabei wird inzwischen das gesamte Repertoire aufgeboten: Von mehr oder minder (un)erträglichen Melodien über durchgehend grell schellende Glocken bis hin zu schreierischen Durchsagen. Inzwischen gerne auch mal kombiniert.

Unbestreitbar bieten solche „Sammler“ einen Nutzwert: Der eine wird Schrott los, der am Ende nicht in der Wildnis landet, der andere setzt Geld um. Dem Grunde nach sehe ich hier einen zu begrüßenden Aspekt. Nicht begrüßen kann ich aber den allmählich unerträglichen, Anwohnern aufgenötigten Lärm, der gerne auch zur Mittagszeit oder auch Samstags bis in den späten Nachmittag hineinreicht. Ich bin bekannt dafür, viel Wert auf die Imagepflege unserer Gemeinde zu legen – und mir liegt viel an unserem beschaulichen Image und der Ruhe, die wir bieten.

Vor dem Hintergrund habe ich die Gemeindeverwaltung nun gebeten, sich des Themas anzunehmen. Mir geht es dabei nicht darum, solche „Sammler“ zu untersagen – aber man kann Grenzen aufzeigen. So denke ich, ist eine Beschallung in der Mittagsruhe (12h bis 14h) durchaus zu untersagen. Ebenso kann man sich überlegen, ob der Samstag vielleicht nur von 9h bis 12h zur Verfügung stehen sollte.

Dabei sehe ich in jedem Fall in diesen „Sammlern“ eine Sondernutzung der Gemeindestrassen, die entsprechend dem Strassen- und Wegegesetz NRW genehmigungspflichtig ist. Dabei kann die Gemeinde die notwendige Genehmigung an Gebühren koppeln und mit Auflagen (etwa Zeiten) versehen. Bei der Gelegenheit kann überlegt werden, ob man die Zahl der hier zugelassenen Schrottsammler nicht direkt begrenzt. Ich verweise schon jetzt darauf, dass die Entscheidung einzuschreiten alleine bei der Gemeindeverwaltung liegt, die als Ordnungsbehörde nach eigenem Ermessen tätig wird. Es ist keine politische Entscheidung und sie kann m.E. auch nicht auf dem Weg erzwungen werden.

Update: Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt kann ich mitteilen, dass man zwar meine juristische Einschätzung bestätigt, aber derzeit keine Notwendigkeit zum Handeln sieht, da ich offensichtlich der einzige bin, der sich an der Geräuschkulisse stört.