Letztes Kindergartenjahr beitragsfrei: Zur Umsetzung in Düren

Es ist soweit: Am 22.07.2011 hat der Landtag NRW beschlossen, dass das letzte Kindergartenjahr landesweit für die Eltern kostenfrei sein soll. (Drucksache 15/1929, hier als PDF). Wer in das Dokument sieht: §23 KiBiZ regelt nun in einem neuen Absatz 3:

„Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kin- der, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von An- geboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei.“

Das bedeutet, das letzte Jahr des Kindergartenbesuchs (also nicht das 3.Jahr, sondern bei manchen auch das 4.Jahr!) ist Beitragsfrei. Das am 22.07.11 beschlossene Gesetz ist bereits in Kraft getreten und gilt bereits für dieses Kindergartenjahr. Dennoch stellen betroffene Eltern fest, dass weiter abgebucht wird – und fragen nun u.a. bei mir nach, wie es um das Thema steht.

Zuerst einmal: Das Gesetz ist zwar auf Landesebene beschlossen, aber die örtlichen Satzungen (bei uns auf Kreisebene) müssen noch überarbeitet und beschlossen werden. Zudem müssen die zuständigen Behörden (bei uns: Kreisjugendamt) die Unterlagen selber noch aufbereiten. Das kostet naturgemäß Zeit, es wird aber bereits daran gearbeitet, wie mir seitens des Kreisjugendamtes auf Nachfrage soeben versichert wurde. Aktuell rechnet man im Kreisjugendamt damit, im Oktober die neuen Bescheide hinsichtlich der Gebührenbefreiung hoffentlich verschicken zu können. Bis dahin sollte man sich also in Geduld üben und den Mitarbeitern auch die Zeit geben, um das aufzuarbeiten.