Silvesterkracher in Langerwehe: Es gibt Regeln 7. Januar 2011 | andikrischer Für viel Aufsehen sorgte ein Silvesterkracher der in Aachen grossen Schaden in einer Kirche verursachte (Bericht in der AN dazu hier). Ich hatte das ein wenig juristisch betrachtet (hier), dabei ist mir der §23 Sprengstoffverordnung ins Auge gefallen, der bundesweit gilt und auch in Langerwehe Beachtung finden sollte: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Gerade da zur Zeit vermehrt diskutiert wird, ob man örtlich spezielle Satzungen zum Verbot von Böllern & Co. erlassen soll, ist es wichtig zu wissen, dass es längst eine bestehende Regelung gibt, die zudem ein Bussgeld vorsieht. Ich war selbst überrascht, wie unbekannt die Regel ist und rege bei der Verwaltung an, hierauf vor dem nächsten Silvester einmal aufmerksam zu machen.