Demnächst Atommüll-Transporte im Kreis Düren?

Oliver Krischer, grüner Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Düren, weist darauf hin, dass die Bundesregierung nach seiner Lesart auf eine u.a. von ihm erstellte Anfrage darauf hinweist, dass wohl davon auszugehen ist, dass ein Abtransport von 152 „Castor-Behältern“ mit radioaktiven Brennelementen in den nächsten Jahren stattfinden wird.

Interessant finde ich neben der Transportfrage die Antwort auf diese Frage:

Entspricht das Zwischenlager in Jülich trotz der seit Jahren unterbleibenden Investitionen
noch den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen?

Das ist eine Frage, die man eindeutig mit ja, nein oder „weiß ich nicht“ beantworten kann. Die Bundesregierung findet nun diese Antwort:

Die letzte Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung eines weiteren AVRBrennelementtyps im AVR-Behälterlager wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz am 07. Juli 2005 erteilt. Für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen ist der Betreiber verantwortlich, für die Kontrolle die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Da der Bund – und nicht das Land – laut Grundgesetz nicht nur die Kompetenz hinsichtlich von Kernkraftwerken hat, sondern auch bzgl. dem Schutz vor den Gefahren durch freiwerdende ionisierende Strahlung (Art. 73 I GG, §9a AtomG), ist der Verweis auf die Aufsichtsbehörde des Landes wohl eher ein schwacher Versuch, sich der grundgesetzlich aufgebürdeten Verantwortung einer klaren Antwort zu entziehen.

Immerhin folgt man bei dieser Frage noch der Verantwortung:

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie stark und bis in welche Tiefe das Erdreich unter dem Reaktor in Jülich verstrahlt ist?

Antwort:

Der Bundesregierung ist bekannt, dass auf dem Gelände des AVRs um das Reaktorgebäude herum und im Bereich der Warmen Werkstatt sowie unter den Fundamenten radioaktive Kontaminationen sowohl im Erdreich als auch im Grundwasser vorhanden sind. Die kontaminierten Bereiche unterhalb des Reaktorgebäudes werden erst nach abgeschlossenem Abbau des AVR zugänglich sein. Die Kontaminationen können erst dann vollständig erfasst und beseitigt werden.

Wir dürfen gespannt sein, inwieweit sich die Kontamination später wirklich „vollständig beseitigen“ lässt.

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