Kurzer Sachstand zu der Kameraüberwachung in Langerwehe

Bekanntlich trete ich gegen die ausufernde Überwachung des Schulzentrums in Langerwehe ein und beurteile einen Teil der (geplanten) Kameras rechtlich zumindest als fragwürdig.

Schon als die ersten Kameras aufgestellt wurden, habe ich die Landesdatenschutzbeauftragte NRW (LDSB NRW) informiert und um eine Prüfung gebeten, hier ging es vor allem um eine Kamera und die (Mitte 2008 noch schwelende) Gefahr, dass demnächst weitere Kameras folgen würden.

Kürzlich hat der Bürgermeister hierzu geäussert, dass die Gemeinde den Fragebogen der LDSB NRW bereits im Juli 2008 beantwortet hätte und seitdem nichts mehr zu hören war. Er sah sich deswegen in seinen Argumenten gestärkt.

Dazu kurz von mir:

  1. Die Sache (Aktenzeichen 40.6.5.4-27/08) liegt immer noch bei der LDSB NRW vor und wird noch immer bearbeitet. Auf meine heute erfolgte Rückfrage wurde mir ausdrücklich mitgeteilt, dass die Sache noch nicht beendet ist.
  2. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob eine Überwachung mit Aufzeichnung (wie in Langerwehe) erfolgt oder ohne. Auch ist es unter Beachtung des LDSG NRW und BDSG ein Unterschied, was genau gefilmt wird. Die Einschätzung der Verwaltung, dass alle Kameras der gleichen rechtlichen Grundlage unterfallen ist meines Erachtens schlicht falsch.
  3. Sollte die Überwachung auf den Skaterpark ausgedehnt werden, ist damit zu rechnen, dass hier erneut eine Prüfung durch die LDSB NRW erfolgen wird.

Das Thema ist damit keineswegs erledigt, sondern wird weiter bearbeitet. Betroffene Jugendliche werden gebeten, ihre Meinungen zur Kameraüberwachung, seien sie negativ oder positiv, per Mail an Jens Ferner (jens@familie-ferner.de) zu senden. Insbesondere Erfahrungsberichte zum Umgang mit den Kameras sind von Interesse.

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